Hamburg – Ein Polizist ist wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Altona zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Bereitschaftspolizist am 31. August vergangenen Jahres einen 31-jährigen Mann aus Braunschweig mit einer Kopfnuss verletzt hat.
Während des Bundesliga-Spiels zwischen dem Hamburger SV und Eintracht Braunschweig (4:0) kam es in der Imtech-Arena zu einem Polizei-Einsatz. Der Geschädigte sagte aus, er sei über einen Zaun zwischen dem Gästeblock und Sitzplätzen im Block 13A geklettert, um Schlichtungsgespräche zu führen. Der Polizist aber habe ihm eine Kopfnuss mi dem Helm gegeben.
Der Polizist erklärte vor Gericht, er habe sich angegriffen gefühlt. Auf Videoaufnahmen jedoch ist nichts davon zu sehen. „Das Video spricht eine deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, sagte der Polizist. Er entschuldigte sich bei dem Fan und bot ein Schmerzensgeld von 250 Euro an. Der Geschädigte erklärte, er habe fünf Tage starke Schmerzmittel genommen, wollte bei der Arbeit nicht fehlen.
Richter Klaus Stoll sprach von einem „Augenblicksversagen“ des Polizisten und erkannte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Dienststelle hatte der Polizist bereits vor dem Prozess gewechselt. Jetzt stehen möglicherweise disziplinarische Maßnahmen an. Das Urteil (vom vergangenen Montag) ist noch nicht rechtskräftig.   

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