Rostock – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt. Die Entscheidung fiel nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren. Der Grund für die Strafe: Unsportliches Verhaltens einiger Hansa-Anhänger. So wurde beim Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 13. Dezember 2014 in der 66. Minute im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat nach eigenen Angaben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention bei Hansa Rostock erklärte dazu: „Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl monetär als auch hinsichtlich des Klub-Ansehens ein großer Schaden.“ Friedrich rief die Hansa-Anhänger dazu auf, sich besonnen, fair und im Sinne des Vereins zu verhalten.

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Alle weiteren Verfahren durch den DFB-Kontrollausschuss für Vorfälle im Gästeblock bei den Heimspielen der Rostocker gegen den VfL Osnabrück am 31. Oktober 2014, gegen die SG Dynamo Dresden am 29. November 2014 und Holstein Kiel am 20. Dezember 2014 (Vorwurf: unzureichender Ordnungsdienst) wurden eingestellt.

 

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