Lübeck – Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus) wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation zu einer Pandemie erklärt. Alle staatlichen Ebenen müssen weitgreifende kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die hohe Ausbreitungsdynamik des Coronavirus soweit wie möglich einzudämmen.

Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lübeck neben den bereits erlassenen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus weitere Maßnahmen angeordnet. Folgende kommunale Einrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen:

Museen, Stadtbibliothek, Archiv, Volkshochschule, Schwimmbäder, Jugendfreizeiteinrichtungen, Nachbarschaftsbüros und Sporthallen.

Der Publikumsverkehr in den sonstigen kommunalen Einrichtungen wie Ordnungs- Jugend- und Standesamt, in den Bereichen Soziale Sicherung, Buchhaltung und Finanzen, Haushalt und Steuerung sowie Bürgermeistermeisterkanzlei wird eingeschränkt. Zutritt ist nur zulässig, wenn der Publikumskontakt mit der Verwaltung unabweisbar ist und eine vorherige Terminvergabe online unter www.luebeck.de/termine oder über die Telefonnummer 0451-115 erfolgt ist. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Dienstleistung nicht möglich. Als unabweisbar gelten Kontakte zur Verwaltung, wenn eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person droht oder diese rechtlich vorgeschrieben ist oder die in dringenden Fällen nicht telefonisch zu erledigen ist. Darüber hinaus werden die Dienstleistungen des Meldewesens, der Ausländerbehörde (mit Ausnahme von Verpflichtungserklärungen, unbefristeten Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen), der KfZ-Zulassung und der Fahrerlaubnis bis auf weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Von spontanen Besuchen ist bitte abzusehen. Wir bitten um Verständnis für ggf. notwendige Einlasskontrollen zu Verwaltungsgebäuden.

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Für die städtischen Senior:inneneinrichtungen gilt ein Betretungsverbot für alle Besucher:innen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur unabweisbare Besuche aus ethisch-religiösen Gründen wie z.B. im Falle des nahenden Todes oder im Todesfall.

Im Lübecker Rathaus gilt: Die Rathausführungen werden ausgesetzt, alle Veranstaltungen von externen Personen oder Organisationen im Rathaus werden abgesagt. Zu den externen Organisationen zählen nicht die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen. Der Zutritt der Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltung (Bürgerschaftsmitglieder, Mitarbeiter:innen der Fraktionsbüros, bürgerliche Ausschussmitglieder, Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates) ist weiter uneingeschränkt möglich.

Außerdem bleibt der Zutritt zur Hauptkasse des Bereichs Buchhaltung & Finanzen in der Fleischhauer Straße 20 weiterhin ohne Terminvergabe möglich.

Bürgermeister Jan Lindenau erklärt dazu: „Der Hansestadt Lübeck ist bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen für die Einwohnerschaft Lübecks sind. Wir wollen auch in der vorherrschenden Ausnahmesituation weitestgehend den Bürgerservice aufrechterhalten. Um dies zu gewährleisten und zugleich dafür Sorge zu tragen, dass sich der Coronavirus nicht weiter ausbreitet, erscheinen die getroffenen Einschränkungen für alle Beteiligten als beste Lösung. Ich appelliere an alle Mitmenschen besonnen mit der aktuellen Situation umzugehen und auch in schwierigen Situationen durch diese Einschränkungen sich untereinander mit Respekt zu begegnen. Die Mitarbeiter:innen der Hansestadt Lübeck engagieren sich, um den Schutz der Bevölkerung und die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung im eingeschränkten Maß aufrecht zu erhalten.“

Die Maßnahmen treten am Montag, 16.03.2020 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 19.04.2020. (PM Hansestadt Lübeck)

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