Kiel – Der Handballverband Schleswig-Holstein (HSVH) hat auf seiner Internetseite den Abbruch der Saison 2019/20 für die Schleswig-Holstein-Liga (SHL) und die Landesliga Nord und Süd (LL) im Seniorenbereich (jeweils Männer und Frauen) mitgeteilt.
In einer gestrigen (6.4.) Videokonferenz des HVSH-Präsidiums sind diese Beschlüsse in enger Abstimmung mit der eingerichteten Arbeitsgruppe des Deutschen Handballbundes und allen anderen Landesverbänden gefasst worden.
Die Beschlüsse des HVSH-Präsidiums wurden am heute (7.4.) an die Vereine der Schleswig-Holstein-Ligen Erwachsene und Landesligen Erwachsene schriftlich kommuniziert.
Es wurde folgendes beschlossen
- Der Seniorenspielbetrieb bleibt bis 19.04.2020 weiterhin ausgesetzt.
- Der Seniorenspielbetrieb wird im Anschluss für den Spielbetrieb auf Landesebene, das heißt in den Schleswig-Holstein-Ligen Männer/Frauen und Landesligen Männer/Frauen abgebrochen.
- Der HVSH wird diese Regelung partnerschaftlich in die Gespräche mit dem Hamburger Handballverband für den Bereich der Oberligen Hamburg/Schleswig-Holstein Männer/Frauen aufnehmen.
- In Bezug auf alle relevanten Spielordnungsregelungen ist der 30.6.2020 das reguläre Saisonende.
- Im vorliegenden Fall des Abbruchs der Saison 2019/20 wird es keine Absteiger im Seniorenspielbetrieb aus den Schleswig-Holstein-Ligen Männer/Frauen und Landesligen Männer/Frauen geben (Ausnahme: Bereits zurückgezogene Mannschaften). Hierdurch wird es keine Benachteiligungen für Vereine im Abstiegskampf der Saison 2019/20 geben. Im Umkehrschluss wird es daher ausschließlich Aufsteiger in die Schleswig-Holstein-Ligen Männer/Frauen und Landesligen Männer/Frauen geben.
Entscheidung über Wertung der Saison 2019/20 steht noch aus
- Bezüglich der Wertung der Saison 2019/20 ist noch keine finale Entscheidung gefallen. Hier sind für das HVSH-Präsidium und die HVSH-Spielkommission die Abstimmung mit der eingesetzten Arbeitsgruppe des Deutschen Handballbundes und den anderen Landesverbänden obligatorisch. Auf DHB-Ebene wird diesbezüglich ein Bundesrat-Beschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Das HVSH-Präsidium hat sein Votum bereits abgegeben und wird sich im Sinne der Einheitlichkeit über alle Landesverbände diesem demokratisch herbeigeführten Bundesrat-Beschluss anschließen.
- Das HVSH-Präsidium empfiehlt im Sinne der Einheitlichkeit eine Übernahme dieser Regelungen für die Regions- und Kreisebene.
Das HVSH-Präsidium hatte bis zuletzt die Hoffnung, eine sportliche Entscheidung zur Beendigung der Saison 2019/20 herbeiführen zu können. Die aktuellen Erkenntnisse aus der Entwicklung der Corona-Pandemie inklusiv politischer Erlässe mit anschließender Sperrung von Schulen und Sporthallen lassen diese allerdings im Rahmen des Zeitfensters bis zum 30.6.2020 nicht mehr zu. Das HVSH-Präsidium trägt mit den vorgenannten Beschlüssen dem berechtigten Wunsch der Vereine, eine Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, gerne Rechnung.
(HVSH/kbi)