Lübeck/Schwerin/Hamburg – Die neuen Regelungen der Bundes- und Landesregierungen vom Mittwoch dieser Woche in der Corona-Krise lassen dem Sport eine Nische. Großveranstaltungen bleiben zwar mindestens bis zum 31. August untersagt, doch die Bestimmung, ab wann ein Event eine Großveranstaltung ist, obliegt den Ländern.
Tennis wieder erlaubt
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sagte am Donnerstag: „Wir haben uns verständigt, dass wir als Größenordnung für Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmer festlegen.“ Weiterhin soll es eine stufenweise Anhebung dazu ausgearbeitet werden. Bis zum 30. April soll dazu eine Verfügung erarbeitet werden. Das lässt hoffen, dass Sportveranstaltungen, zumindest im begrenzten Rahmen, bald wieder möglich sein könnten. Dazu dürfen sich die Tennis-, Golf- und Wassersportfreunde darauf freuen, ab dem 4. Mai ihrem Sport wieder nachzugehen.
Sportplätze ab Montag wieder geöffnet
In Mecklenburg-Vorpommern öffnen ab Montag (20. April) die Sportplätze wieder und es werden Kundgebungen bis zu 50 Personen erlaubt. Das Kontaktverbot (maximal 2 Personen) bleibt allerdings vorerst bestehen.
Hamburgs Lockerungen noch offen
In Hamburg ist man noch nicht genau sicher, wie man die schrittweise Lockerung vollzieht. Es ist allerdings davon auszugehen, dass man dort in Anlehnung der beiden anderen Nordstaaten ähnliche Wege geht.
Erster Schritt „zur neuen Normalität“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach am Freitagvormittag von einer „neuen Normalität“, die man anstrebe. Er zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung in der Eindämmung der Pandemie, warnte allerdings vor Überheblichkeit.
Bayerns Ministerpräsident sieht Fußball als „relevant“
Große Hoffnungen machte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits am Donnerstag, als er dem Fußball bescheinigte „für sehr viele Menschen ein Teil von Freude“ sei und er nicht nur die finanzielle Wirkung darin sehe, sondern auch eine psychologische. Die „Relevanz“ dieser Sportart sieht er als gegeben und „man werde jetzt nochmal genau bewerten und dann muss man sehen, ob man Geisterspiele erlaubt“.