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OH-Aktuell

Kiel – Der Spielbetrieb im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) wird mindestens bis zum 3. Mai 2020 ruhen. Dies folgt aus der Erklärung der Bundesregierung und der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer vom vergangenen Mittwoch. Das am Mittwoch beschriebene weitere Vorgehen zum Eindämmen des neuartigen Coronavirus sieht keine Veränderungen der Maßnahmen vor, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs vor dem 4. Mai ermöglichen.

14 Tage Vorlauf

Nach wie vor strebt der SHFV eine Fortsetzung der derzeit unterbrochenen Spielzeit 2019/20 an – mit einer mindestens 14-tägigen Vorlauffrist für die Vereine vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Dabei wird sich der SHFV weiterhin nach der politischen bzw. behördlichen Verfügungslage richten.

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Döring: „Wir können nur in kürzeren Etappen planen“

„Unsere Vereine wünschen sich genauso wie wir eine langfristige Planbarkeit. Wir müssen allerdings akzeptieren, dass wir bisher nur in kürzeren Etappen planen konnten. Unser Ziel ist, dass wir bis spätestens Ende April Klarheit darüber haben, wann und in welcher Form, eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in unseren Spielklassen möglich sein kann. Dabei stehen wir weiterhin im engen Austausch mit dem Deutschen Fußball-Bund, den fünf Regionalverbänden sowie den anderen 20 Landesverbänden, um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise zu erreichen“, sagt SHFV-Präsident Uwe Döring.

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