Kiel – Die Landesregierung Schleswig-Holstein beschließt Lockerungen bei der Öffnung von privaten und öffentlichen Sportanlagen für kontaktfreie Sportarten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Pferdesport. Diese Lockerungen treten ab Montag, 4. Mai 2020, in Kraft.

„Wir sind sehr froh über die ersten Lockerungen, die die Landesregierung für Schleswig-Holstein beschlossen hat. Der Pferdesport ist eine Freiluft- und Individualsportart, die zum großen Teil an der frischen Luft und ohne Kontakte zwischen Menschen stattfindet. Mit diesen ersten Lockerungen kann ein eingeschränkter Unterrichts- und Trainingsbetrieb ab dem 4. Mai 2020 wieder aufgenommen werden, ein Wiederbeginn des Turniersports bleibt dagegen vorerst ausgeschlossen.“, sagt Matthias Karstens, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein e.V.

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Nach § 6 Absatz 11 der Ersatzverordnung vom 01. Mai 2020 kann die Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 4. Mai 2020, soweit dort kontaktfrei Sport ausgeübt wird, erfolgen. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen wieder stattfinden. (Quelle: Pferdesportverband SH)

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