Lübeck – Am 22. Mai 2020 hat das Präsidium des Norddeutschen Fußballverbands (NFV) beschlossen, dass die Saison 2019/2020 nicht fortgesetzt wird und der VfB Lübeck als Aufsteiger für die 3. Liga gemeldet werden soll.
Die Freude darüber bringt jedoch auch einige Fragen mit sich. Immerhin standen auf der Lohmühle noch fünf Heimspiele gegen den BSV Rehden, Hamburger SV II, TSV Havelse, Eintracht Norderstedt und SV Drochtersen/Assel aus, die leider infolge der Covid-19-Pandemie nicht mehr ausgetragen werden konnten. Betroffen davon sind Dauerkarteninhaber und Fans, die bereits ihr Einzelticket für eines dieser Spiele erworben haben, gleichermaßen.
Der VfB Lübeck von 1919 e.V. hat in den vergangenen Monaten eine beeindruckende Unterstützung durch seine Mitglieder und Anhänger erfahren. „Wir bedanken uns für die vielen aufmunternden Zuschriften und auch für die materielle Unterstützung, die wir erfahren durften, sei es durch die vielen, vielen Bestellungen in unserem Fanshop oder durch eine Reihe von Zuschriften, in denen Dauerkarteninhaber erklärt haben, auf jedwede Erstattungsansprüche wegen der ausgefallenen Spiele zu verzichten. Wir möchten, auch wenn die Saison erst mit dem noch ausstehenden Beschluss des außerordentlichen Verbandstages des Norddeutschen Fußballverbandes offiziell beendet sein wird, nun an alle Ticketinhaber herantreten“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins.
Die Regelungen zu Erstattungsansprüchen bei Veranstaltungen sind auch für Fußballveranstaltungen durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ vom 15.05.2020 modifiziert worden.
Wenn eine Sportveranstaltung auf Grund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder stattfinden kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8.März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte die Teilnahme an mehreren Veranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des nicht genutzten Teils zu übergeben. Der Inhaber eines solchen ausgestellten Gutscheins kann vom Veranstalter die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder wenn er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat. „Wir bieten unseren Fans nun folgende Möglichkeiten zum Umgang mit der Dauerkarte oder den Einzeltickets an. Ihr könnt mit dem beigefügten Formular den Verzicht auf den nicht genutzten Wert der Dauerkarte erklären. Auf Wunsch könnt ihr eine Spendenbescheinigung erhalten. Ihr könnt Euch den nicht genutzten Wert der Dauerkarte in Form eines Gutscheines erstatten lassen und diesen bis zum 31. Dezember 2021 gegen neue Tickets oder gegen Fanartikel einlösen. Nehmt Ihr den Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht in Anspruch, könnte Ihr die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen.“
Bitte schickt dem Club das eigens dafür vorbereitete Formular ausgefüllt per Post an
VfB Lübeck v. 1919 e. V.
Bei der Lohmühle 13
23554 Lübeck
oder per Mail an info@vfb-luebeck.de zurück.
„Solltet ihr für Eure Tageskarten eine Erstattung in Form eines Gutscheines wünschen, bitten wir euch, die Tageskarten dem Formular beizulegen und per Post zurückzusenden.
Informationen zum Dauerkartenerwerb für die Saison 2020/2021 veröffentlichen wir voraussichtlich Ende Juni.“
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- lobeca_3868_Michael_Raasch_20180501: Foto: Lobeca/Raasch