Lübeck – Rund 40 Fans waren in der Spitze am vergangenen Sonnabend vor dem Dietmar-Scholze-Stadion des VfB Lübeck zum Heimspiel gegen SC Verl gekommen, um ihre Mannschaft anzufeuern. Davor berichtete HL-SPORTS über das Vorhaben der Fans. Zwei Stunde vor Anpfiff erreichte die Redaktion die Bitte der Lübecker Polizei noch einmal auf das Abstandsgebot hinzuweisen. Das sorgte für viele Kommentare in den Sozialen Medien.

Was sagt die Polizei?

Wir haben bei der Polizei noch einmal nachgefragt, woran man in „Corona-Zeiten“ bei solchen Aktionen achten muss. Polizei-Pressesprecher Fritz Ulli Gerlach nahm sich die Zeit und erklärte: „Laut §2 der am Wochenende aktuell geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus S-H heißt es: (1) Im privaten und öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). (4) Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur wie folgt zulässig (Kontaktbeschränkungen): – von Personen nach Nummer 1 und Personen eines weiteren Haushalts, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.“

Genauer meinte er damit: „Unabhängig von den Abständen und der Höchstzahl an direkt an den PKW ausgestiegenen Personen könnte das Treffen der Anhänger je nach Einzelfallbewertung eine Ansammlung von Personen in einem örtlich begrenzten Bereich in der Öffentlichkeit darstellen. Der Verordnungsgeber differenziert zwischen Ansammlungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum. Der Begriff der Ansammlung ist weiter zu fassen als der Begriff der Zusammenkunft und schließt daher auch Fallkonstellationen mit ein, in denen zwar zwischen Teilgruppen einer Personengesamtheit ein ausreichender Abstand gewahrt wird, aber die Gesamtheit der Personen sich an einem Ort zu einem gemeinsamen Zweck in räumlicher Nähe zueinander ansammelt. Durch den gemeinsamen Zweck ergibt sich für eine solche Ansammlung eine räumlich komprimierte und zeitlich ausgedehnte Gesellschaft mit Angehörigen anderer Haushalte, die aus infektionsschutzrechtlicher Sicht zu vermeiden ist.  Zwischen den Fans und Anhängern des VfB besteht zusätzlich noch ein innerer Zusammenhang und das gleiche Ziel der Ansammlung vor Ort, nämlich die Unterstützung des Vereins. Und diese Art Ansammlung ist aktuell untersagt.“

Fanszene wurde informiert

„Um mögliche Verstöße und Bußgelder zum Nachteil der Fans zu verhindern, wurde auch im Vorfeld die Kernbotschaft in die Fanszene transportiert, dass keine öffentlichen Ansammlungen entstehen dürfen. Und das hat am vergangenen Wochenende gut funktioniert“, so Gerlach, der sogar lobte: „Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie Ansammlungen gem. der Landesverordnung S-H konnten durch Ordnungsdienst und Polizei nicht festgestellt werden. Die Fans des VfB Lübeck haben sich verantwortungsvoll und vorbildlich verhalten. Gerade mit Blick auf die aktuell steigenden Infektionszahlen haben Sie durch die Einhaltung der Regeln einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Ansteckungsrisiko nicht noch weiter zu verstärken.“

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„Mehrere Polizeibeamte:innen und Mitarbeiter:innen des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck haben an den Zufahrten zur Lohmühle die anreisenden PKW situativ kontrolliert“, gab der Polizei-Pressesprecher abschließend an.

Wieder Fans dabei, wenn FCK kommt?

Nicht auszuschließen, dass die grün-weißen Anhänger zum nächsten Heimspiel gegen 1. FC Kaiserslautern am 10. April erneut auf Abstand „zusammen“ supporten.

Testspiel in der Länderspielpause

Ohne Zuschauer geht es am kommenden Sonnabend erst einmal zum Zwischentest gegen Hansa Rostock. Das Spiel wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Trainer Rolf Landerl wird dieses Spiel insbesondere nutzen, um Spielern mit zuletzt wenig Spielpraxis Einsatzzeit zu geben. Einige der Stammspieler, die zuletzt durchgehend im Einsatz waren, werden gar nicht mitfahren. Das teilte der Verein mit.

Bildquellen

  • lobeca_44040_marcus_kaben_20210317: Foto: Lobeca/Marcus Kaben
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