Lübeck – Angesichts steigender Inzidenzzahlen ändern sich die Kontakt- und Zugangsbeschränkungen auch in der Hansestadt Lübeck. Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz deutlich über 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnende.
In allen Dienstgebäuden und Servicebereichen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94 oder KN95).
Im Rahmen der Hygienekonzepte erfolgt die Aufnahme der Kontaktdaten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung bevorzugt über die luca-App – Informationen hierzu sind online abrufbar unter www.luebeck.de/luca. Grundsätzlich ist der Zutritt im Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminreservierung möglich.
Die Sportausübung in und auf Sportstätten ist grundsätzlich weiterhin nur allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen.
Bei den städtischen Sportaußenanlagen gibt es Ausnahmen für kontaktfreien Sport mit bis zu 10 Personen. Zudem können Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre unter Anleitung von Übungsleitern kontaktfrei Sport ausüben, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und die Kontaktdaten erhoben werden. Zuschauer dürfen die Außensportanlagen nicht betreten. Umkleideräume sind gesperrt.
Die städtischen Sporthallen, Turn- und Gymnastikräume sind grundsätzlich weiterhin gesperrt, auch weil aktuell 16 dieser Sportstätten noch für schulische Zwecke (Prüfungen, Versammlungen etc.) benötigt werden. Für die verbleibenden Sporträume können im Rahmen der geltenden Nutzungseinschränkungen beim Bereich Schule und Sport entsprechende Ausnahmegenehmigungen per Email an Melanie.Sohnrey@luebeck.de oder Christian.Gramkow@luebeck.de beantragt werden. Rückfragen beantwortet der Bereich Schule und Sport unter der Rufnummer (0451) 122-4053 bzw. -4046.
Der Schulsport hat für seine Sportausübung eigene Regelungen. Die Sportvereine und Nutzergruppen städtischer Sportstätten wurden bereits im Detail vom Bereich Schule und Sport über die neuen Regelungen direkt informiert.
Bildquellen
- buni: Foto: ar
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