Hamburg – Eigentlich war Eintracht Norderstedt bereits mit einem Bein im DFB-Pokal, doch nun kommt alles ganz anders. Der Hamburger Fußball-Verband (HFV) lässt die beiden bestplatzierten Clubs in der höchsten Liga gegeneinander ein „Quasi-Finale“ ausspielen.
Keine Tabelle
Das betrifft FC Teutonia 05 und die Norderstedter. Beide schlossen in der abgebrochenen Regionalliga-Saison mit jeweils 16 Punkten ab, belegten Platz zwei und drei in der Tabelle. Kleiner Knackpunkt: Die Eintracht hatte ein Spiel weniger absolviert und hätte laut den Statuten somit den besseren Quotienten gehabt. Den HFV erreichte nun ein Schreiben des Norddeutschen Fußballverbandes (NFV), dass die Saison 2020/2021 nicht abgebrochen, sondern für nichtig erklärt wird. Ergo: alle Spiele werden gestrichen und somit gibt es auch keine Tabelle.
Problem für HFV
Der Verband teilte mit: „Aus diesem Grunde haben sich die Verantwortlichen des HFV mit den beteiligten Regionalliga-Vereinen in Verbindung gesetzt und folgende Einigung erzielt.
Der Teilnehmer am DFB-Pokal soll möglichst auf sportlichem Weg ermittelt werden. Altona 93 hat am 25. Mai gegenüber dem HFV seinen Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspielen erklärt. Der FC Eintracht Norderstedt und Teutonia werden den Teilnehmer im DFB-Pokal 2021/2022 auf sportlichem Wege ausspielen. Beide Teams befinden sich im Training und eine grundsätzliche Trainings- und Spielerlaubnis für die Herren-Regionalligisten liegt vor. Ein Datum im Juni und der Ort für dieses Spiel werden kurzfristig bekannt gegeben.“
Entscheidungsspiele zur Teilnahme am DFB-Pokal
Eintracht Norderstedt und Teutonia 05 spielen die Teilnahme am DFB-Pokal der Herren aus. „Der Hamburger Fußball-Verband wird seiner Verpflichtung zur Meldung einer am DFB-Pokal teilnehmenden Mannschaft nachkommen“, sagt Dirk Fischer, Präsident des HFV. Pandemiebedingt sind aktuell keine Spiele möglich.
Auszug aus der HFV-Spielordnung:
§ 24 Fortführende Wettbewerbe auf DFB-Ebene
(1) Der Hamburger Fußball-Verband ist verpflichtet, sich an den jährlich stattfindenden DFB-Vereinspokal-Spielen zu beteiligen.
(2) Können Vereine für die Teilnahme am DFB-Vereinspokal nicht termingerecht ermittelt werden, melden die spielleitenden Ausschüsse den Verein, der zum Meldetermin noch im Pokalwettbewerb vertreten und in der höchsten Spielklasse bestplatziert ist. Sollten weitere Teilnehmer für DFB-Vereinspokalwettbewerbe nicht termingerecht ermittelt werden, melden die spielleitenden Ausschüsse den nächstplatzierten Verein, der zum Meldetermin noch im Pokalwettbewerb vertreten und in der höchsten Spielklasse bestplatziert ist.