Karlsruhe – Der Gedanke „keine Strafe ohne Schuld“ gilt nicht überall, denn beim Fußball auf den Tribünen wird er ausgehebelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in der vergangenen Woche: Für Verfehlungen von Fans darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Vereine, statt die Täter, betrafen.
Urteil ist keine Bestrafung
Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, weil Anhänger des Regionalligisten in der Kurve mit Pyrotechnik gezündelt hatten und der Verband danach den Verein zur Kasse bat. 25.000 Euro Strafe wurden aufgerufen. Die Thüringer wollten das nicht akzeptieren, zog vor Gericht. Jetzt die Ernüchterung beim FCC. Die Richter wiesen die Klage zurück. Begründung: Die Einordnung der „Geldstrafe“ soll als präventive Maßnahme gelten und entspricht der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der das Ziel der verschuldensunabhängigen Haftung gleichfalls nicht in der Bestrafung des Vereins, sondern in der Prävention und Abschreckung sieht.
Bildquellen
- lobeca_27411_michael_raasch_20190916: Lobeca/Raasch
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