Lockdown der Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein endet ebenfalls am Wochenende

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Lübeck – Der Vorstand und die Spielkommission der Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein haben bekannt gegeben, dass der Spielbetrieb in der Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein (OL-HH/SH) am 5. und 6. Februar wieder aufgenommen wird. Dieser Entscheidung liegen einstimmige Beschlüsse der Spielkommission (31.1.) zugrunde.

Spielbetrieb der OL-HH/SH wird wieder angefahren

Für den Spielbetrieb der OL-HH/SH werden die bereits terminierten Spiele am Wochenende 5. und 6. Februar wieder aufgenommen. Die im Zeitraum vom 8. bis 30. Januar, infolge des Aussetzens des Spielbetriebes, ausgefallenen Spiele sind in Absprache mit den Spielleitenden Stellen und Gegnern nachzuholen.

Karenz vom 31. Januar bis 20. Februar für Vereine

In der Zeit vom 31. Januar bis 20. Februar wird eine Karenzphase vorgehalten, in der Vereine bei Bedenken wegen der Corona-Situation nach schriftlicher Information an die Spielleitenden Stellen (Spielleitende Stellen Männer und Frauen sowie männliche und weibliche Jugend), der HRN-Geschäftsstelle (E-Mail: geschaeftsstelle@handball-region-nord.de) und den Gegner nicht spielen müssen. Die Verlegung dieser Spiele ist kostenfrei. Eine Zustimmung des Gegners ist nicht notwendig, eine Information des Gegners allerdings obligatorisch.

Nachholspiele vom 21. Februar bis 13. März

Die in der Karenzphase vom 31. Januar bis 20. Februar verlegten Spiele müssen zusätzlich zu den regulär stattfindenden Spielen zwingend im Zeitraum vom 21. Februar bis 13. März nachgeholt werden. Sofern eine Mannschaft in diesem Zeitraum – ohne Vorlage entsprechender Nachweise – nicht antritt, wird das Spiel für sie mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren gewertet und gemäß § 19 Abs. 2 RO/DHB eine Geldstrafe verhängt. Ein dreimaliges schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft beziehungsweise ein Rückzug einer Mannschaft führt – wie bisher – zum Ausscheiden aus dem Spielbetrieb gemäß § 49 Abs. 1 SpO/DHB beziehungsweise Ziffer 21.7 HRN-Durchführungsbestimmungen und einem damit einhergehenden Regelabstieg in die nächstniedrigere Spielklasse.

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Die Spielleitenden Stellen sind für die Vereine erster Ansprechpartner für Spielverlegungen und Neuansetzungen. Dabei ist der Einsatz von VerlegungOnline für die Vereine verbindlich. Aufgrund der aktuellen Schiedsrichter-Knappheit kann nicht gewährleistet werden, dass Neuansetzungen durch die Spielleitenden Stellen an Sonnabenden genehmigt werden. Daher weist der Vorstand der Spielkommission an dieser Stelle bereits darauf hin, dass primär wochentags oder sonntags gespielt werden sollte.

Änderung von Ziffer 14.1 der HRN-Durchführungsbestimmungen: „Verlegung und Nichtaustragung von Spielen“

Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei Spieler oder Spielerinnen des beantragenden Vereins Corona bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (zum Beispiel: Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screenshots positiver PCR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.

Abschließend empfiehlt der Vorstand der Spielkommission allen am Spiel Beteiligten dringend, nur nach Durchführung eines (freiwilligen) maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests am Spielbetrieb teilzunehmen. Zugleich ruft der Vorstand der Spielkommission alle am Spiel Beteiligten weiterhin dazu auf, sich impfen beziehungsweise „boostern“ zu lassen.

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