Neuregelung bei Warnstufe rot

Mecklenburg-Vorpommern öffnet leicht

Foto: Lobeca/Felix Schlikis

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat auf Grundlage eines entsprechenden Antrages im Landtag kurzfristig in Kraft tretende Corona-Lockerungen für den vereinsbasierten Sport angekündigt. Diese beziehen sich auf die Maßnahmen in der Warnstufe rot. Bislang ist in Regionen mit dieser Warnstufe lediglich das Training in geschlossenen Gruppen mit 25 Personen im Außenbereich bzw. 15 Personen im Innenbereich möglich.

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Schon ab diesem Wochenende soll in der Warnstufe rot nun auch der Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder möglich sein. Die Personengrenzen werden dafür auf maximal 200 (außen) bzw. 100 (innen) angehoben. Dieses Zahlen verstehen sich einschließlich aller Aktiven, anleitenden Personen (z.B. Trainer) und Helfer sowie der für die Abwicklung notwendigen Personen (z.B. Schiedsrichter). Zuschauer sind nicht demnach nicht gestattet. Die 2G+-Regelung bleibt für die Warnstufe rot generell in Kraft. Für anleitende Personen, Helfer und Spieloffizielle bleibt es bis mindestens 19. März 2022 auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes bei der 3G-Regel.

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