Auf- und Abstiegsregelung bei den Frauen der Schleswig-Holstein-Liga

Zur nächsten Saison soll wieder normale Staffelstärke vorhanden sein

Lübeck – Für die laufende Saison 2021/22 gilt bei den Frauen in der Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga) die Regelung für den Aufstieg in die Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein (OL HH/SH) und den Abstieg in die Landesliga wie bereits in den Jahren davor auch.

Normale Punktrunde – Meister steigt direkt auf

Die Punktrunde findet in einer Staffel zu elf Mannschaften mit einer normalen Hin- und Rückrunde statt. Der Meister steigt direkt in die Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein (OL-HH/SH) auf.

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Bei einem Verzicht oder einer Nichtberechtigung des Meisters zum Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht an den Vizemeister weiter bis maximal Platz 3. Für den Aufstieg in die OL-HH/SH kann es neben dem Meister noch weitere Aufsteiger geben. Dieses wäre der Fall, wenn nach Abzug der vier Regelabsteiger der OL-HH/SH, dem Aufsteiger in die 3. Liga und der Aufnahme der Absteiger der 3. Liga dort weniger als 14 Mannschaften vorhanden sind. In diesem Fall würden die freien Plätze wie folgt belegt:
Bei einem freien Platz kommt es zum Entscheidungsspiel zwischen den Vizemeistern der SH-Liga und der Hamburg-Liga.
Bei zwei freien Plätzen steigen beide Vizemeister direkt auf.
Bei drei und mehr freien Plätzen würde die Anzahl der Regelabsteiger in der OL-HH/SH reduziert. Es können maximal vier Mannschaften beider Landesverbände aufsteigen.

Zwei Regelabsteiger in die Landesliga

Am Ende der Saison gibt es zwei Regelabsteiger aus der SH-Liga und für den Abstieg gilt weiterhin die gleitende Skala, das bedeutet, dass bei Aufnahme von Mannschaften der OL HH/SH die Sollstärke von 14 Mannschaften überschritten würde, es weitere Absteiger neben den Regelabsteigern geben würde.

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