Durchführungsbestimmungen: 10 Absteiger aus Landesliga und 20 aus Verbandsliga

Fünf Wechsel ohne Fenster erlaubt

Anzeige
OH-Aktuell

Lübeck – Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) hat die Durchführungsbestimmungen für die kommende Saison an die Vereine gesendet. Dabei ergibt sich vor allem bei den Abstiegen eine Vielzahl von Mannschaften. In der Landesliga Holstein steigen neben dem zurückgezogenen Team des TSV Travemünde zwei weitere Mannschaften ab. In der Verbandliga wird es vier Regelabsteiger geben. Hier die wichtigsten Informationen:

Ein- und Auswechslungen

Es sind für die Spiele fünf Auswechselungen zugelassen, wobei die Auswechselungen nicht an sogenannte „Wechselfenster“ gebunden sind.

Abstiegsregelung aus Oberliga

Nach Abschluss der Spielserie steigen die vier letztplatzierten Mannschaften aus der Flens-Oberliga ab. Die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga kann sich vergrößern, wenn es mehr Absteiger aus, als Aufsteiger in die Regionalliga Nord gibt.

Abstiegsregelung aus der Landesliga

Nach Abschluss der Spielserie gibt es insgesamt zehn Absteiger. Diese setzen sich aus den jeweils drei Letzten der drei Staffeln (Regelabsteiger) und dem Letzten einer Relegationsrunde der Tabellenviertletzten zusammen. Sollten mehr als 10 Mannschaften absteigen müssen, werden die weiteren Mannschaften aus der Relegationsrunde gemäß ihrer Platzierung berücksichtigt. Für die Spielzeit 2023/2024 ist geplant, mit zwei Staffeln zu 16 Mannschaften zu spielen.

Anzeige
Anzeige

Abstiegsregelung aus der Verbandsliga

Nach Abschluss der Spielserie gibt es insgesamt 20 Absteiger. Diese setzen sich aus den jeweils vier Letzten der fünf Staffeln (Regelabsteiger) zusammen. Sollten mehr als 20 Absteiger erforderlich werden, so werden weitere Absteiger über die Quotientenregelung der Tabellenfünftletzten ermittelt. Für die Spielzeit 2023/2024 ist geplant mit vier Staffeln zu 16 Mannschaften zu spielen.

Abstiegsregelung aus der Kreisliga

Nach Abschluss der Spielserie gibt es insgesamt 20 Absteiger. Diese setzen sich aus den jeweils beiden Letzten der neun Staffeln (Regelabsteiger) zusammen. Dazu kommen noch zwei Mannschaften, die über die Quotientenregelung der Tabellendrittletzten ermittelt werden. Für die Spielzeit 2023/2024 ist geplant mit acht Staffeln zu 16 Mannschaften zu spielen.

Aufstiegsregelungen

Abwärts der Landesliga steigt der jeweilige Staffel-Meister. Der Oberliga-Meister darf nach erfolgreicher Lizenzierung für die Regionalliga Nord an der Aufstiegsrunde teilnehmen.

Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -