Videobeweis erstmals zur neuen Saison in der Handball-Bundesliga

Nur die Unparteiische dürfen den Beweis anfordern

Foto: DHB
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Kanzlei Proff

Köln – Die Handball-Bundesliga (HBL) hat im Rahmen ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung die Einführung eines Videobeweises in der HBL zur Saison 2023/24 beschlossen. Anfordern dürfen den Beweis ausschließlich die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen, in deren Folge das Spiel durch ein Time-Out unterbrochen wird. Sie werden in der jeweiligen Halle durch einen Operator unterstützt, der die zu überprüfende Situation am Bildschirm zur Verfügung stellt. Die Überprüfung erfolgt ausnahmslos durch die Unparteiischen vor Ort.

Der Videobeweis umfasst folgende Situationen:

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  • Tor oder kein Tor: zur Bestimmung, ob die Spielzeit abgelaufen oder das Spiel unterbrochen wurde, bevor der Ball die Torlinie vollständig überquert hat.
  • Schwerwiegende und unfaire Aktionen: Situationen ohne Ball, die außerhalb des Blickfeldes der Schiedsrichter passieren
  • Disqualifikation (rote Karte): Zur genaueren Identifizierung der Rückennummer des fehlbaren Spielers durch die Schiedsrichter
  • Konflikte auf dem Spielfeld: Konfrontationen zwischen zwei (oder mehr) Spieler oder Spielerinnen und die Unparteiischen haben Zweifel daran, welche(r) Spieler oder Spielerin zu bestrafen ist
  • Simulation: Wenn die Unparteiischen ernsthafte Zweifel daran haben, ob ein Spieler oder eine Spielerin progressiv bestraft werden sollte oder wenn ein Spieler oder eine Spielerin versucht, die Unparteiischen durch Simulation zu täuschen
  • Wenn die Unparteiischen ernsthafte Zweifel daran haben, ob eine Zwei-Minuten-Strafe oder eine Disqualifikation auszusprechen ist
  • Den Spielausgang verändernde Situationen in den letzten 30 Sekunden (gilt auch für Verlängerung): Wenn die Unparteiischen ernsthafte Zweifel an einer Siebenmeter-Entscheidung oder einem technischen Fehler eines Spielers oder einer Spielerin haben, und ein Tor erzielt wurde
  • Sonstiges: Im Falle einer Entscheidung, die einen Protest (Einspruch) nach sich ziehen kann.

Wird im Rahmen des Videobeweises festgestellt, dass die Sequenz nicht aussagekräftig ist, treffen die Unparteiischen eine Entscheidung aufgrund der von ihnen beobachteten Tatsachen. Der Einsatz des Videobeweises wurde von der HBL GmbH in enger Abstimmung mit dem Schiedsrichterwesen des Deutschen Handballbundes entwickelt.

Der Videobeweis wird in der kommenden Saison erstmals im Rahmen des Pixum Super Cups eingesetzt, der am 23. August die 57. Saison der Handball-Bundesliga in Düsseldorf eröffnen wird.

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