Lübeck – In Schleswig-Holstein gibt es in der Saison 2023/24 sowohl bei den Männern wie auch bei den Frauen jeweils zwei Staffeln, die Landesliga Nord und Süd. In jeder Staffel treten zwölf Mannschaften in Hin- und Rückspiel gegeneinander an, deren Meister jeweils die Berechtigung erwerben, in die Schleswig-Holstein Liga (SH-Liga) aufzusteigen. Der dritte Aufsteiger wird in gegebenenfalls in einem Entscheidungsspiel ermittelt. Aus den Landesligen gibt es bei den Männern und Frauen jeweils vier Regelabsteiger, zwei aus der Nord- und zwei aus der Südstaffel.
Auf- und Abstiegsregelung in den Landesligen
Die beiden Staffeln (Nord und Süd) der Landesligen der Männer und Frauen bilden jeweils zwölf Mannschaften, die auf Beschluss der Spielkommission nach verschiedenen Gesichtspunkten (logistisch, finanziell und regional) zusammengesetzt wurden. Es wird eine Hin- und Rückrunde gespielt, nach deren Abschluss die jeweiligen Erstplatzierten in die SH-Liga aufsteigen.
Der dritte Aufstiegsplatz wird zwischen den beiden zweitplatzierten Mannschaften (Nord und Süd) ausgespielt. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg oder ein Vizemeister auf die Teilnahme an der Aufstiegsrelegation, gelten die drei verbleibenden Mannschaften als Aufsteiger. Verzichtet mehr als eine Mannschaft aus dem Bereich der beiden Meister und Vizemeister auf ihr Aufstiegsrecht, werden weitere Aufstiegsplätze gegebenenfalls durch die Tabellendritten ermittelt. Hier endet die Aufstiegsmöglichkeit. Gegebenenfalls verbleiben Regelabsteiger in den SH-Ligen.
Ein Aufstieg der Tabellendritten kann allerdings nur in Frage kommen, sofern neben den Regelabsteigern der SH-Ligen keine weiteren Mannschaften aus dieser absteigen müssten. Zwangsabsteiger aus den SH-Ligen würden gegenüber den Tabellendritten der Landesligen vorrangig in den SH-Ligen verbleiben. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Aufstieg zwischen zwei Mannschaften findet entgegen § 44 Abs. 1 SpO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an neutralem Ort statt.
Aus den Landesligen der Männer und Frauen gibt es jeweils vier Regelabsteiger, zwei aus den Landesligen Nord und zwei aus den Landesligen Süd. Sind Mannschaften aufgrund eines Abstiegs aus der SH-Liga aufzunehmen, müssen gegebenenfalls außer den Regelabsteigern entsprechend weitere Mannschaften die Spielklasse verlassen (Zwangsabsteiger auf Basis der gleitenden Skala), bis die Staffelgröße von zwölf Mannschaften erreicht ist. Gegebenenfalls finden Entscheidungsspiele um den Klassenerhalt statt. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Abstieg zwischen zwei Mannschaften, findet entgegen § 44 Abs. 1 SpO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an neutralem Ort statt.
Mannschaften, die während der Serie ausscheiden, sind Regelabsteiger. Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag auf die weitere Klassenzugehörigkeit verzichten, ersetzen zunächst mögliche Zwangsabteiger und in der Folge die Regelabsteiger in der entsprechenden Reihenfolge ihrer Landesliga-Staffel.
Mannschaften, die nach Veröffentlichung des Spielplans auf die weitere Klassenzugehörigkeit verzichten, sind Regelabsteiger in der Reihenfolge der Anzeige ihres Verzichtes. Die Anzahl der Mannschaften in der Staffel verringert sich entsprechend.
Im Falle des Abstieges einer Mannschaft aus der Landesliga, kommt ein Aufstieg in dieselbe Spielklasse für eine untere Mannschaft desselben Vereins, auch wenn diese die Berechtigung hierfür erworben hat, nicht in Betracht. Es darf nur eine Mannschaft eines Vereins in der jeweiligen Staffel der Landesliga spielen.