Karlsruhe/Bremen – Mit Spannung war in Fußballkreisen das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Causa Wilhelmshaven erwartet worden. Der ehemalige Regionalligist SV Wilhelmshaven war wegen ausstehender Zahlung einer Ausbildungsvergütung an argentinische Clubs zum Zwangsabstieg aus der vierten Liga verdonnert worden. Diesen vollstreckte der Norddeutsche Fußballverband auf Druck von FIFA und DFB. Gegen diesen Abstieg zog der SVW zunächst vor die Sportgerichte inklusive des CAS, ehe er im Anschluss die ordentlichen Gerichte anrief und durch sämtliche Instanzen ging. Nun hat am Mittag der BGH bekannt gegeben, dass er zu Gunsten der Wilhelmshavener entscheidet und der Zwangsabstieg damit verworfen ist. Wie der NFV nun darauf reagieren wird, gibt er in einer Pressemitteilung bekannt, die HL-SPORTS nachfolgend im Wortlaut wieder gibt:
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute das Urteil in dem Rechtsverfahren des SV Wilhelmshaven gegen den NFV gesprochen und in seiner dazu veröffentlichten Pressemitteilung neben einer kurzen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass das vollständige Urteil zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird. Der NFV wird diese schriftliche Urteilsbegründung zunächst abwarten und dann mit den DFB sorgfältig analysieren. Auf Basis dieser Begründung und der sich daraus ableitenden Konsequenzen, gilt es dann zum einen umgehend zu klären, ob sich aus diesem Urteil Regressansprüche ergeben. Zum anderen muss auch geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig sind, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann. „Denn ein rechtssicherer Spielbetrieb sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene ist ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen nicht möglich“ so NFV-Präsident Eugen Gehlenborg.