Sehr geehrte Redaktion,
in der Ausgabe vom 23.7.2017, 13.25 Uhr, werde ich in dem Bericht "Landesliga-Streit – Ausschuss entscheidet – Partien verlegt" mit folgenden Worten zitiert:
" Es war uns klar, dass von den 32 Landesligamannschaften ein paar auf der Strecke bleiben".
Dazu stelle ich fest:
Das Zitat ist falsch. Ich habe diese Worte nicht geäußert. Ich habe stattdessen deutlich gemacht, dass es bei der Entscheidung keine Lösung gibt, die alle von einer möglichen Änderung der Staffelzuordnung der Landesligen betroffenen Vereinen zufriedenstellt.
Der Ausschuss Satzung und Recht hatte bei seiner Entscheidung zu bedenken, dass der flexible Spielbetrieb bei der Staffelzuordnung in einer Spielklassenebene die günstigste Einteilung für alle in der Spielklassenebene befindlichen Mannschaften erfordert. Es kommt also darauf an, ob die Einteilung für die Gesamtheit der 32 Landesligateams die günstigste ist. Als maßgebendes Kriterium ist dabei vom Beirat des SHFV die schnellste Fahrtstrecke festgelegt worden. Dabei kann es auch vorkommen, dass für einzelne Vereine eine andere Zuordnung isoliert betrachtet günstiger wäre.
Ich fordere Sie auf, diese Gegendarstellung umgehend zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Bödeker
Vorsitzender
SHFV-Ausschuss Satzung und Recht