Lübeck – In einer Pressemitteilung nahm der VfB Lübeck am Sonntag zur Förderungs-Richtlinie des Landes Stellung. Dabei heißt es wie folgt:

Der VfB Lübeck hat die vor einigen Wochen erfolgte Ankündigung des Landes, den Aus- beziehungsweise Umbau des Holstein-Stadions mit bis zu 7 Millionen Euro zu fördern und weitere 8 Millionen Euro für die Sportstätten-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, ausdrücklich begrüßt. Alle über die Landesgrenzen hinaus auftretenden Vereine Schleswig-Holsteins sind bisher der Problematik ausgesetzt gewesen, dass die Sportförderung durch Länder und Kommunen in anderen Bundesländern zum Teil sehr deutlich über die in unserem Bundesland bereitgestellten Mittel hinausgeht. Die daraus resultierenden Wettbewerbsnachteile, insbesondere im Sportstättenbau, sind offensichtlich.

Nach der Ankündigung des Landes, die angesprochenen weiteren 8 Millionen Euro bereit zu stellen, war selbstverständlich nicht zu erwarten, dass alle Vorhaben jeder Region und jedes Vereins berücksichtigt werden können. Sehr wohl zu erwarten war aber, dass die angekündigten Förderrichtlinien eine transparente Mittelvergabe mit einem fairen und offenen Bewerbungsverfahren ermöglichen. Die Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung berücksichtigt all dies nicht. Vielmehr handelt es sich im Kern um eine Mitteilung bereits vom Land getroffener Förderentscheidungen oder anders ausgedrückt, um ein Förderdiktat. Der VfB Lübeck tritt demgegenüber für ein Sportförderkonzept ein, das allen Sportarten die Möglichkeit eröffnet, Fördermittel zu erhalten und das die Regionen des Landes gleichmäßig fördert.

Die jetzt bekannt gewordenen Förderrichtlinien des Landes hält der VfB Lübeck unter anderem aus folgenden Gründen für rechtlich und sportpolitisch bedenklich:

Das Land hat sich nicht darauf beschränkt, wie angekündigt, mit dem Ausbau des Holstein-Stadions eine konkrete „Vorab-Zusage“ zu erteilen. Vielmehr kann man die Richtlinie nicht anders verstehen, als das bereits vor Abfassung der Richtlinie verwaltungsintern Entscheidungen über die konkreten Projekte gefallen sind, die das Land fördern möchte. Abgesehen von der zu begrüßenden Förderung von Bundestützpunkten und Landesleistungszentren enthalten die Richtlinien die Einschränkung, dass zuwendungsfähig nur Maßnahmen sind, die Handball-Spielsportstätten der 1. und 2. Bundesliga und Eishockey-Spielsportstätten ertüchtigen. Damit steht von vornherein fest, welche Spielstätten welcher Vereine Fördermittel erhalten werden. Mit einer offenen Bewerbungsrunde für Fördergelder hat dies nichts zu tun.

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Das Land hat sich – außerhalb der Förderung der Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren – dazu entschlossen, Fußball, Handball und Eishockey zu fördern. Auf welcher Grundlage diese Einschränkungen getroffen wurden, ist unerfindlich und wird nicht erläutert. Warum sind Spielstätten von regionaler oder überregionaler Bedeutung, die andere Sportarten betreffen, nicht förderfähig? Soweit die Förderung des Fußballs betroffen ist, ist es nicht haltbar, die Tür für andere Vereine zuzumachen und einseitig von Seiten des Landes mitzuteilen, dass ausschließlich die Region Kiel gefördert wird.

Die Richtlinie ist widersprüchlich. Es geht hier um die Förderung von Sportstätten, nicht um die Förderung von Vereinen. Deshalb kann es nicht darauf ankommen, ob der Verein, der die Sportstätte nutzt, aktuell in einer bestimmten Liga spielt. Es steht außer Frage, dass das Stadion Lohmühle – immer noch das größte Fußballstadion des Landes – besondere regionale und auch überregionale Bedeutung hat. Abgesehen davon, dass sich auch Regionalligafußball über die Landesgrenzen hinaus vollzieht, erfüllt das Stadion die Kriterien des DFB für die Vergabe von Länderspielen des DFB-Nachwuchses. Es ist auch als einziges Stadion der Region geeignet, dort DFB-Pokalspiele durchzuführen und es ist Standort des überregional beachteten Landespokalfinales. Ein sachlicher Grund, die Lohmühle von vornherein als nicht förderungswürdig einzustufen und dem VfB Lübeck nicht einmal die Gelegenheit einzuräumen, sich um diese Mittel zu bewerben, ist nicht ersichtlich.

Bereits die Antragsfrist 30.11.2017 zeigt, dass die Richtlinie mit der ganz heißen Nadel gestrickt worden ist. Die Entwicklung und Planung förderfähiger Projekte ist innerhalb dieser wenigen Wochen kaum möglich. Die kurze Frist erklärt sich vermutlich daraus, dass die Objekte, die gefördert werden sollen, bereits vor Veröffentlichung der Richtlinien festgelegt wurden, wie die Beschränkung auf Handball und Eishockey nahelegt.

Im Ergebnis hat der VfB Lübeck natürlich keinen Anspruch darauf, Fördermittel zu erhalten. Der VfB Lübeck erwartet aber sehr wohl, dass Mittel dieser Größenordnung in einem transparenten und fairen Verfahren vergeben werden, das es überhaupt ermöglicht, sich um diese Mittel zu bewerben, wenn man wie der VfB Lübeck ein eigenes Stadion mit einer Kapazität von gut 15.000 Zuschauern unterhält. Obwohl man den VfB Lübeck und andere aus der Vergabe dieser Mittel heraus definiert hat, bestehen juristische Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit der Richtlinien und der Vergabepraxis gerichtlich überprüfen zu lassen. Der VfB Lübeck ist es seinem Verein und der Region schuldig, diesen Weg innerhalb seiner Gremien abschließend zu diskutieren und dann entsprechend zu handeln.

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