Lübeck – Am 1. Oktober hat die zweimonatige Frist für Vereinswechsel sowie zur Gründung, Auflösung oder Änderung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) oder einer Startgemeinschaft (StG) begonnen. Nachfolgend hat der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband (SHLV) die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen.
2. Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein/LG auf dem entsprechenden Formular beim Landesverband beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2018 der SHLV-Geschäftsstelle vorliegen.
3. Dem Antrag sind beizufügen:
– Verzichtserklärung des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein.
– die Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2019.
– eine Vereinsfreigabe des bisherigen Vereines
– Der Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, ist dem Antrag beizufügen. Ist die Freigabe noch nicht erteilt, fordert der Landesverband den bisherigen Verein/LG auf, die Freigabe innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.
4. Auch die Jugendklassen unterliegen den Wechselbestimmungen beim Startrecht.
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HL-SPORTS stellt mit diesem Text exemplarisch Formalitäten vor, die es in ähnlicher Form auch in anderen Sportarten zu beachten gibt. Damit wird allerdings auch aufgezeigt, dass auf die vielen Ehrenamtlichen im Sportbetrieb allgemein viel Organisations- und Verwaltungsarbeit lastet, die in manchen Bereichen bei der Betreuung von Aktiven zwangsläufig verlorengeht.