Rostock – Die Strafe ist ein Schlag ins Kontor: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock zu einem „Geisterspiel“ verurteilt – ein Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit. Allerdings wird die Strafe ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt neun Monate. Außerdem wurde der FC Hansa zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt.

Der FC Hansa hat dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses bereits zugestimmt. Damit wird das Urteil rechtskräftig. „Neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten, muss der FC Hansa im schlimmsten Fall den Ausfall der Einnahmen eines Geisterspiels verkraften, die bei durchschnittlich circa 300.000 Euro liegen. Ganz abgesehen von dem enormen Imageschaden in der aktuell ohnehin schon schwierigen Phase für den FC Hansa bedroht ein solcher Einnahmeverlust die Existenz unseres Vereins“, erklärte Dr. Chris Müller, der kommissarische Vorstandsvorsitzende des FC Hansa Rostock.

Vorstandsmitglied Gunnar Kempf ergänzt in einer Mitteilung des Vereins: „Wir müssen froh sein, dass das Urteil nicht härter ausgefallen ist. Der DFB hat bei seiner Entscheidung bereits strafmildernd berücksichtigt, dass der Verein die Vorfälle scharf verurteilt und zudem umfangreiche eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Identifizierung der Täter ergriffen hat. Jedem sollte bewusst sein, dass bei einem weiteren Vorfall innerhalb der Bewährungszeit, ein Geisterspiel nicht mehr abzuwenden ist. Ich gehe zudem davon aus, dass nach Ablauf der Bewährungszeit, jeder weitere Verstoß ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach sich ziehen wird, denn es ist nicht zu erwarten, dass der DFB eine Strafe nochmals zur Bewährung aussetzen wird.“

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Gerade den letzten Satz von Gunnar Kempf sollten sich die bislang uneinsichtigen und unverbesserlichen Fans hinter den Spiegel stecken! Ein Geisterspiel in der gegenwärtigen finanziellen Situation des FC Hansa zerstört den Verein insgesamt!

Die Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro gab es wegen eines „nicht ausreichenden Ordnungsdienstes“ in einem Fall und wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in sieben Fällen. Die Hälfte der Strafe ist vom FC Hansa für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Gegenstand der Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss waren Vorkommnisse in diesem Jahr bei den Auswärtsspielen des FC Hansa beim Chemnitzer FC (1.8.), beim FC Erzgebirge Aue (5.9.), bei Holstein Kiel (19.9.) und beim VfB Stuttgart II (30.10.) sowie bei den Heimspielen gegen die Stuttgarter Kickers (26.8.), den 1. FC Magdeburg (23.9.) und die Würzburger Kickers (7.11.).

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