Lübeck – Die Spielordnung besagt im §9, dass jedem Verein, der nicht ausreichend Schiedsrichter stellen kann 250 Euro pro fehlenden Schiedsrichter und sogar drei Punkte Abzug für die höchstspielende Mannschaft abgezogen wird. Für die Saison 2014/15 sind sechs Punkte Abzug drin und im darauffolgenden Jahr sogar neun Punkte. Die Geldstrafen erhöhen sich dann auch jeweils 375 Euro bzw. 500 Euro pro fehlenden Mann in schwarz. Sollte ein Verein durchgängig nicht ausreichend Unparteiische stellen können, erfolgt im vierten Jahr zusätzlich eine Nichtzulassung der untersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des säumigen Vereins. Diese Regelung gilt SHFV-weit.
Nun ist die Katze aus dem Sack, welche Vereine es trifft. In Lübeck sind davon folgende Vereine betroffen: Beim TSV Siems und dem Eichholzer SV sind es jeweils die beiden Frauen-Teams. Bei den Herren der SC Buntekuh und der SC Rapid in der Kreisliga sowie der Türkische SV, Roter Stern und Eintracht 04 in der Kreisklasse A. Selbst bei den Alt-Herren muss ein Club mit drei Minuspunkten starten. Davon betroffen ist die SG Weissenrode. Dicke Backen gibt es da jetzt, denn wer startet schon mit gerne mit Minuspunkten. Den Vereinen bleibt allerdings noch die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen.
Aber auch in den höherklassigen Ligen geht es zur Sache. An dieser Pille schwer zu schlucken haben der SV Todesfelde, SSC Hagen-Ahrensburg (SH-Liga), TSV Trittau, VfL Oldesloe und der Möllner SV (alle Verbandsliga Süd-Ost).
Für die Saison 2014/15 sind sechs Punkte Abzug drin und im darauffolgenden Jahr sogar neun Punkte. Die Geldstrafen erhöhen sich dann auch jeweils 375 Euro bzw. 500 Euro pro fehlenden Mann in schwarz. Sollte ein Verein durchgängig nicht ausreichend Unparteiische stellen können, erfolgt im vierten Jahr zusätzlich eine Nichtzulassung der untersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des säumigen Vereins. Diese Regelung gilt SHFV-weit.