Ratzeburg – Urteile sind meist für eine Partei nichts Schönes. Auch im Fußball gibt es solche Erkenntnisse, die den einen Verein als Verlierer und den anderen als Sieger hervorgehen lassen. In Lauenburg gibt es jetzt zwei Fälle dazu. Daran beteiligt sind der TSV Berkenthin und der Ratzeburger SV.
Beim TSV Berkenthin dürfte man nach dem Kreisligaspiel vom vergangenen Mittwoch gegen den SV Eichede III (1:1) überrascht gewesen sein. Ihnen wurden im Nachhinein drei Punkte zugesprochen. Schiedsrichter Rasmus Dittmer sah sich gezwungen, einen Sonderbericht nach der Partie zu verfassen, weil ein Personalausweis statt des Spielerpasses in der Passmappe der Stormarner lag. Normalerweise hätte der Spieler selbst beim Schiri vorstellig werden müssen. Das tat er anscheinend nicht und der SVE III steht ohne Punkt aus dieser Begegnung da. Aber nicht nur das, denn Spielertrainer Malte Kuberski sah nach dem Schlusspfiff die Gelb-Rote Karte, weil er sich mehrfach beschwerte. Grund dafür war wohl die Rote Karte wegen Schiedsrichterbeleidigung für seinen Spieler Stefan Harger, der diese Strafe kurz zuvor kassierte. Vielleicht ist deswegen die Sache mit dem Pass danach in Vergessenheit geraten. Den Berkenthinern kann es egal sein. Sie haben wichtige Punkte im Kampf um den Klassenerhalt ergattert und nun auf den ersten Abstiegsplatz sechs Zähler Vorsprung.
In Ratzeburg ist man auf 180! Die Löwen gehen nach der Niederlage im Halbfinale des Kreispokals gegen den Linauer SV am Grünen Tisch auf die Barrikaden und schießen gegen den Kreisfußballverband (KFV) Lauenburg. In einer Pressemitteilung (siehe unten) klagt der RSV über unhaltbare Zustände und Klüngelei beim Verband. Sie hatten das Halbfinale am 29. Juli des vergangenen Jahres in Linau mit 3:0 gewonnen, doch das Spiel wurde im Nachhinein mit 0:2 gegen die Ratzeburger gewertet. Der Grund: „Der RSV habe es versäumt, die Spielerpässe vor Spielbeginn dem Schiedsrichter vorzulegen. Somit seien sämtliche Spieler des RSV ohne Spielberechtigung. Schiedsrichter des Halbfinales war Heiko Schröder vom SV Steinhorst, der kurzfristig für den verletzten Manfred Fug (TSV Berkenthin) eingesprungen war. Als Assistenten standen ihm Andre Steen (1. Assistent) und Maximilian Wiencke (2. Assistent; beide vom TSV Berkenthin) zur Seite.“ – so die Aufmachung einer Erklärung des Clubs, die er am vergangenen Samstag auf seiner Internetseite veröffentlichte.
Darin wird der dem KFV einiges vorgeworfen:
– „Im KFV Herzogtum Lauenburg gibt es keine einheitliche Vorgehensweise der Schiedsrichter in Bezug auf die Kontrolle der Passmappen!“
– Heiko Schröder verweigerte die Annahme der Passmappe – mehrfach.
– Deckung und Befangenheit
– Widersetzung gegen den Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands (SHFV)
– Dreistigkeit und in Frage stellen, des Fair-Play-Gedanken
Ob es in diesem Fall noch einmal zu einer gütlichen Einigung kommt, ist fraglich.
Hier die Mitteilung des Ratzeburger SV im Ganzen:
Kreisfußballverband Herzogtum Lauenburg widersetzt sich der Vorgabe des SHFV und fällt Urteil nach eigener Willkür
Hiermit nimmt der Ratzeburger SV Stellung zur Spielwertung des Kreispokal-Halbfinals der Herrenmannschaften beim Linauer SV.
Sportlich souverän zog die 1. Herrenmannschaft des Ratzeburger SV am 29.07.2015 beim Linauer SV ins Pokalfinale ein. Durch Tore von Stefan Merkens, Christoph Merkens und Martin Rütz siegte der RSV auf fremden Platz 3:0.
Am 31.07.2015, also zwei Tage später erhielt sowohl der RSV-Abteilungsleiter Finn Hofmann, als auch der Seniorenobmann Ralf Müllers einen Anruf von Staffelleiter Torsten Klempau. Dieser informierte beide, dass er für das Halbfinale zwischen Linau und Ratzeburg eine Spielwertung vorzunehmen habe, d.h. dem RSV den Sieg abzuerkennen und statt dessen dem Linauer SV zuzusprechen.
Der Grund: Der RSV habe es versäumt, die Spielerpässe vor Spielbeginn dem Schiedsrichter vorzulegen. Somit seien sämtliche Spieler des RSV ohne Spielberechtigung. Schiedsrichter des Halbfinales war Heiko Schröder vom SV Steinhorst, der kurzfristig für den
verletzten Manfred Fug (TSV Berkenthin) eingesprungen war. Als Assistenten standen ihm Andre Steen (1. Assistent) und Maximilian Wiencke (2. Assistent; beide vom TSV Berkenthin) zur Seite.
In der Spielordnung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands (SHFV), §43 Abschnitt 2 heißt es:
„Vor Beginn eines Spieles sind dem Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen:
a) …
b) von beiden Vereinen die dazugehörigen Spielerpässe. Die Spielerpässe müssen dem Schiedsrichter bis 30 Minuten nach Spielschluss zur Verfügung stehen. Dieses gilt auch für Pässe, die vor Spielbeginn im Einzelfall oder in ihrer Gesamtheit nicht vorlagen.“
Tatsächlich versäumte es das Trainergespann des RSV, die Spielerpässe dem Schiedsrichter unaufgefordert vor dem Spiel vorzulegen.
Ohne dies in irgendeiner Form entschuldigen zu wollen, sei dazu folgendes festgestellt:
Es handelte sich um das Halbfinale im Kreispokal. Der RSV spielte somit also bereits ein Achtelfinale (3:1 bei Wentorf/Sandesneben-Schönberg) und ein Viertelfinale (2:1 gegen Büchen-Siebeneichen am Riemannsportplatz). Weder der im Achtelfinale beim Auswärtsspiel in Schönberg eingesetzte Schiedsrichter Manfred Fug (TSV Berkenthin), noch der im Viertelfinale im Heimspiel gegen den Büchen-Siebeneichener SV eingesetzte Schiedsrichter Flemming Zunker (Breitenfelder SV) forderte die Vorlage der Pässe vor dem Spiel. Und keiner der beiden Schiedsrichter versuchte im Nachhinein, dies gegen uns zu verwenden.
Somit ist festzuhalten: Im KFV Herzogtum Lauenburg gibt es keine einheitliche Vorgehensweise der Schiedsrichter in Bezug auf die Kontrolle der Passmappen!
Schiedsrichter Heiko Schröder pfiff die Partie trotz nicht vorgelegter Pässe an.
In der Halbzeitpause wurde das Trainergespann (Holger Bieber, Mario Eichhorst, Jörn Bogenhagen) durch den 1. Assistenten Andre Steen auf dem Spielfeld darauf aufmerksam gemacht, dass die Spielerpässe noch vorzulegen sind. Mit den Worten „Es kann sein, dass der Schiedsrichter eure Pässe noch sehen will“, trat Steen an die Ratzeburger heran. Auf die Nachfrage, ob dies jetzt passieren solle, entgegnete dieser: „Nein, nach dem Spiel reicht. Jetzt spielen wir ja gleich wieder!“.
Schiedsrichter Heiko Schröder pfiff auch die 2. Halbzeit an.
Der Abpfiff von Schiedsrichter Heiko Schröder vom SV Steinhorst war kaum verklungen, da trat RSV-Betreuer Jörn Bogenhagen an den noch im Beisein seiner Assistenten Andre Steen und Maximilian Wiencke an der Mittellinie stehenden Schiedsrichter Heiko Schröder heran, um ihm die Pässe der Ratzeburger Spieler zu übergeben.
Heiko Schröder verweigerte die Annahme der Passmappe.
Bogenhagen informierte den Cheftrainer Holger Bieber über die Sachlage, so dass dieser selbst noch einmal einen Versuch unternahm und die Pässe nur wenige Minuten später direkt in die Schiedsrichterkabine brachte. Hierbei war neben dem Schiedsrichtergespann auch der eigentlich angesetzte Schiedsrichter Manfred Fug zugegen.
Auch diesmal verweigerte Heiko Schröder die Annahme der Passmappe.
Gegenüber dem Trainer Holger Bieber begründete Schröder dies mit den Worten: „Ich komme in Teufels Küche, wenn ich die Pässe jetzt noch annehme.“. Er und seine Schiedsrichterkollegen hätten „strikte Anweisungen, die Pässe nicht mehr anzunehmen“. Über diese Aussage zeigten sich nicht nur seine anwesenden Schiedsrichterkollegen verwundert, sondern auch der erfahrene RSV-Cheftrainer, dem, wie auch allen anderen Beteiligten, ein solcher Fall in fünf Dekaden zuvor noch nie begegnet ist.
Als Heiko Schröder später im „Linauer Hof“ (Gaststätte am Vereinsgelände des Linauer SV) einkehrte, kündigte dieser bereits vor mehreren Augenzeugen großspurig an, dass sich der RSV noch wundern würde.
In den folgenden Wochen wurde seitens der RSV-Führung (mehrfach) versucht, einen runden Tisch mit Vertretern des RSV, des KFV, des Linauer SV, sowie dem Schiedsrichter Heiko Schröder vom SV Steinhorst einzuberufen, um eine einvernehmliche Lösung zu erwirken. Trotz Zusagen des KFV, sich diesbezüglich intern zu beraten und sich anschließend zurück zu melden, wartete der RSV erfolglos auf eine Rückmeldung!
Am 28.08.2015, knapp einen Monat später, erhielt der RSV stattdessen die offizielle Bekanntgabe der Wertung des Spiels per Mail durch Staffelleiter Torsten Klempau.
Die Begründung im originalen Wortlaut:
„Der Schiedsrichter hat keine Spielerpässe, der am Spiel beteiligten Spieler, erhalten. Es hat sich kein Spieler beim Schiedsrichter ausgewiesen. Es ist entsprechend der Durchführungsbestimmung zu verfahren“
Die von Torsten Klempau beigefügte Rechtsmittelbelehrung „Gegen die Verfügung der Verwaltungsmaßnahme ist das Rechtsmittel der Beschwerde binnen einer Woche gemäß § 47 Rechtsordnung des SHFV beim Kreisgericht möglich.“ nahm der RSV selbstverständlich an und verfasste eine Verwaltungsbeschwerde. Diese wurde dem Kreisgerichtsvorsitzenden Detlef Olfen sowohl über das elektronische Postfach, als auch per Brief am 02.09.2015 übermittelt.
Zitat aus Beschwerde vom 02.09.2015:
„Aus dem oben geschilderten Verlauf schließen wir einen Widerspruch zur Begründung der
Spielwertung. Es ist somit nicht korrekt,
– dass „der Schiedsrichter […] keine Spielerpässe, der am Spiel beteiligten Spieler, erhalten“ hätte und
– dass „sich kein Spieler beim Schiedsrichter ausgewiesen“ hätte.
Richtig ist vielmehr, dass der Ratzeburger SV die Pässe aller Spieler vollständig und in der Reihenfolge der Eintragung im Spielberichtsbogen sowohl in der Halbzeitpause als auch (mehrfach) nach Spielschluss zur Ansicht angeboten hat.Somit konnte sich jeder der im Pokalspiel eingesetzten Spieler mit einem gültigen Spielerpass gem. § 2 Nr. 3 MePaWe legitimieren.
Wenn auch nicht vor dem Spielbeginn, so aber in der Halbzeitpause und beliebig lange nach Beendigung des Pokalspiels standen die Spielerpässe in ihrer Gesamtheit dem Schiedsrichter zur Verfügung.Somit sehen wir insbesondere die Anforderung im §43 der
SpO, Absatz 2, Punkt b) als erfüllt an“
Der oben bereits zitierte §43 der Spielordnung, Absatz 2, Punkt b) besagt nämlich weiterhin:
„Die Spielerpässe müssen dem Schiedsrichter bis 30 Minuten nach Spielschluss zur
Verfügung stehen. Dieses gilt auch für Pässe, die vor Spielbeginn im Einzelfall oder in ihrer Gesamtheit nicht vorlagen.“
In den folgenden Wochen wurden aus KFV-Vorstandskreisen immer wieder positive Wasserstandsmeldungen bzgl. der RSV-Beschwerde vernommen. Beim Auswärtsspiel in Büchen am 18.10.2015 trat ein Vorstandsmitglied des KFV gar an Vertreter des RSV heran und verkündete hinter vorgehaltener Hand, dass ihrer Beschwerde stattgegeben werden würde. Drei Monate (!) nach Eingang der Beschwerde vergingen, bis der KFV-Vorstand über die Verwaltungsbeschwerde am 02.12.2015 abschließend beriet. Weitere zehn Tage später, am 12.12.15, wurde dem Abteilungsleiter Finn Hofmann das Urteil postalisch zugestellt. Der Inhalt des Schreibens bestätigt die von Torsten Klempau am 28.08.2015 vorgenommene Spielwertung gegen den Ratzeburger SV.
Unterschrieben wurde das Urteil vom 2. Vorsitzenden des KFV-Vorstands (und 1. Vorsitzenden des SV Steinhorst), Hans-Jürgen Bröcker.
Aus KFV-Vorstandskreisen erfuhren wir von aus unserer Sicht erschreckenden und in Teilen skandalösen Details zur Urteilsfindung. Demnach nahmen lediglich fünf von zehn Vorstandsmitglieder an der Abstimmung (Beschwerde des RSV stattgeben oder nicht) teil. Die Abstimmung endete 3:2 „gegen den RSV“. Gegen uns stimmten der 2. Vorsitzende des KFVVorstands, Hans-Jürgen Bröcker, zeitgleich 1. Vorsitzende des SV Steinhorst (!), Schatzmeister Wolfgang Püst, zeitgleich Spartenleiter der SG Wentorf-Sandesneben und Schiedsrichterobmann (!) Frank Pufahl (SV Müssen).
Frage: Während sich der 1. Vorsitzende des KFV Lauenburg, Uwe Brügmann, aus Befangenheit (sein SSV Güster wäre Finalgegner des RSV) aus der abschließenden Abstimmung heraus hielt, dürfen sowohl der 1. Vorsitzende des SV Steinhorst, als auch der Schiedsrichterobmann über „richtig oder falsch“ in Bezug auf das Verhalten „ihres" Schiedsrichters urteilen?
Es ist über die Kreisgrenzen hinaus bekannt, dass es immer schwieriger wird, Schiedsrichter zu gewinnen. Selbstverständlich riskiert der SV Steinhorst nicht, einem der ihrigen in den Rücken zu fallen und somit Konsequenzen in Form einer Abmeldung Heiko Schröders als Schiedsrichter des SV Steinhorst zu riskieren. Auch ist es beinahe logisch, dass der KFV-Schiedsrichterobmann „seinem“ Schützling nicht in den Rücken fällt. Beiden ist offenbar sehr daran gelegen, dem Schiedsrichter Heiko Schröder den Rücken zu stärken, statt dessen Fehlverhalten, auf Grund dessen letztlich ein ganzer Verein zu Unrecht bestraft wird, zu thematisieren und entsprechend zu ahnden!
Feststellung: Sowohl Bröcker, als auch Pufahl sind aus unserer Sicht unmittelbar, jedoch mindestens mittelbar befangen!
Uns liegen Informationen vor, nach denen Heiko Schröder sein Verhalten (Verweigerung der Passannahme) dem KFV gegenüber gänzlich anders als dem RSV begründete. Schröder gab beim KFV an, zum Zeitpunkt der Abgabe der Ratzeburger Pässe das Ergebnis bereits eingetragen zu haben.Es ist aus unserer Sicht nicht davon auszugehen, dass der Unparteiische bereits auf dem Spielfeld, als RSV-Betreuer Jörn Bogenhagen den ersten Versuch, die Pässe abzugeben, erfolglos unternahm, das Ergebnis bereits eingetragen hat.
Es ist weiterhin auch nicht davon auszugehen, dass er dies wenige Minuten später, als RSV-Trainer Holger Bieber die Schiedsrichterkabine betrat, bereits eingetragen hat! Zudem widerspricht die angehängte Chronologie der Eintragungen im DFBnet dem Schiedsrichter Heiko Schröder eindeutig.
Wir empfinden dieses Verhalten des Unparteiischen Heiko Schröder als unfassbare
Dreistigkeit, die mit dem von offizieller Seite so oft propagierten FairPlay-Gedanken nach
unserem Dafürhalten absolut nichts mehr zu tun hat!
Wie kann es sein, dass der Schiedsrichter die Nichtannahme der Pässe dem RSV gegenüber zunächst unbegründet (Bogenhagen) ließ, später jedoch mit „strikten Anweisungen“ (Bieber) begründet, und seinem KFV gegenüber mit der angeblich bereits getätigten Eintragung legitimieren will? Zudem ist der Chronologie der Eintragungen im Spielbericht-Online eindeutig zu entnehmen, dass Heiko Schröder das Ergebnis zwar um 20.57 Uhr eingetragen hat. Hiernach vergingen jedoch noch ganze 13 Minuten, in denen Heiko Schröder weitere Veränderungen vornahm und das Ergebnis bis hätte ändern können. Zur Erinnerung: Bereits auf dem Spielfeld erfolgte der Versuch, Heiko Schröder die Pässe zu überreichen (Abpfiff laut Chronologie 20:49 Uhr)!
Dem RSV liegt ein Schreiben vom 14.10.2015 vor, unterzeichnet vom Geschäftsführers des SHFV, Jörn Felchner, in dem dieser dem KFV-Vorstand dringend rät, der Beschwerde des RSV nachzukommen. Die relevante Textpassage im originalen Wortlaut:
„Da der von Ihnen wiedergegebene Sachverhalt eindeutig belegt, dass der beschwerdeführende Verein sehr wohl binnen 30 min.nach Spielschluss die streitrelevanten Spielerpässe vorlegen konnte, jedoch der spielleitende Schiedsrichter sich geweigert hat diese im Nachhinein anzuerkennen, können wir nur dringend anraten, der Beschwerde des Ratzeburger SV stattzugeben, da gemäß § 44, Ziffer 2b der SpO des SHFV das Beibringen der Spielerpässe auch noch bis 30 minnach Spielschluss möglich ist, um gerade dadurch jenen Vereinen hilfreich zur Seite zu stehen, die möglicherweise zu Beginn eines Spieles feststellen, dass sie eine Spielermappe komplett vergessen haben. In derartigen Fällen ist es üblich, dem Verein zuzugestehen die entsprechenden Spielerpässe auch nach Spielende binnen 30 min.vorzulegen. Genau dieser Sachverhalt scheint uns im
Vorliegenden einschlägig zu sein.“
Wie kann es sein, dass sich ein KFV-Vorstand der dringenden Empfehlung des ihm übergeordneten Schleswig- Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) widersetzt?
Auf Grund diverser Widersprüche stellen wir die Glaubwürdigkeit weiter Teile des KFV-Vorstandes und einiger innerhalb des KFV agierenden Personen grundlegend in Frage.
Der RSV schaltete daraufhin den FairPlay-Beauftragten des KFV, Jürgen Gohr, ein. Am 18.02.16 folgte ein Gespräch im Uwe-Seeler-Fußballpark in Malente mit dem Geschäftsführer des SHFV, Jörn Felchner, Jürgen Gohr (FairPlay- Beauftragter des KFV) und Finn Hofmann (RSV). Hierbei wurde seitens des SHFV nochmals bekräftigt, dass die Abgabe der Pässe bis 30 Minuten nach dem Spiel zulässig ist und die Spielwertung eine Fehlentscheidung war. Herr Felchner riet Herrn Gohr, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beim KFV zu beantragen. Im Vorfeld holte sich Herr Gohr eine Einschätzung des dem Kreisgericht übergeordneten SHFV-Verbandsgerichtes ein.
Der Präsident des Verbandsgerichtes, Volker Marten, antwortete wie folgt:
„Lieber Sportkamerad Gohr, Ihrer Eingabe ist in vollem Umfang beizupflichten. So ist die
Regelung gemeint und m.E. auch nur so kann sie gelesen werden. Ich hoffe, Sie können
Ihre Kameraden überzeugen. Ich bin immer wieder erschüttert, wie man etwas aus den
Statuten herauslesen kann, was gar nicht niedergeschrieben ist. Mit freundlichem Gruß
Volker Marten“
Herr Gohr beantragte daraufhin in der Vorstandssitzung des KFV am 16.03.2016, diesen Sachverhalt nochmals zu diskutieren. Dies erfolgte vorab per Mail mit den Worten:
„Ich vertrete die Auffassung, dass sich unser Vorstand mehrheitlich rechtswidrig verhält,
wenn es bei der bisherigen Entscheidung bleiben sollte.“
Als Begründungen hängte Herr Gohr seiner Email sämtliche Statements des SHFV an.
Doch anstatt sich konstruktiv mit seinen eigenen Fehlern auseinanderzusetzen, entschied der Vorstand des KFV mehrheitlich, den Antrag von Herrn Gohr gar nicht erst auf die Tagesordnung zu setzen! Dies ging aus einer Abstimmung mit dem Ergebnis 7:3 hervor, sodass die Sachlage nicht noch einmal hinterfragt wird. Hierbei stimmte auch Uwe Brügmann, sich selbst vor Monaten noch für befangen erklärt, dagegen. Auch einige weitere, namentlich bekannte und dem RSV eigentlich nahestehende Personen stimmten gegen eine Hinterfragung der eigenen unrechtmäßigen Entscheidung. Über diese Entscheidung, vor allem aber auch über die Ignoranz einiger Vorstandsmitglieder sind wir fassungslos und entsetzt!
Jürgen Gohr trat im Zuge dieser Entscheidung von seinem Amt des FairPlay-Beauftragten mit sofortiger Wirkung zurück.
Wir möchten Jürgen Gohr an dieser Stelle ausdrücklich für sein unermüdliches Engagement
danken und bedauern sehr, dass der KFV-Vorstand folglich um ein weiteres aufrichtiges Mitglied
ärmer ist.
Wir fassen zusammen:
– Der Ratzeburger SV hat sich gemäß der Spielordnung des SHFV korrekt verhalten
– Insbesondere konnten sich alle am Spiel teilnehmenden Spieler durch einen vorgelegten Spielerpass ausweisen
– Der Schiedsrichter Heiko Schröder hat eigenwillig und ohne Rechtsgrundlage die Annahme der Spielerpässe nach dem Spiel verweigert
– Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband hat die Ordnungsmäßigkeit mehrfach bestätigt
– Der Vorstand des Kreisfußballverband Herzogtum-Lauenburg hat sich der dringlichen Empfehlung des ihm übergeordneten Verbands widersetzt und hält die Spielwertung aufrecht
Der Ratzeburger Sportverein wird dieses Urteil nicht akzeptieren! Wir prangern die wiederholt offensichtliche Klüngelei innerhalb des KFV-Vorstandes an und fordern eine faire und unparteiische Verhandlung!
Des Weiteren erklärt der Ratzeburger SV den Schiedsrichter Heiko Schröder zur Persona non grata und behält sich rechtliche Schritte gegen eben jenen vor, sollte dieser das Vereinsgelände betreten.
Ratzeburger Sportverein von 1862 e.V.
Abteilung Fußball
März 2016
Ende der Erklärung