Rostock – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das vorangegangene Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts gegen den Drittligisten FC Hansa Rostock vom 21. März 2016 im schriftlichen Verfahren weitestgehend bestätigt. Demnach wird der Verein nach sieben verschiedenen Zuschauervorkommnissen in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016 mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt. Außerdem wird dem Klub auferlegt, dass er bis Ende der Spielzeit 2015/2016 bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen muss.

Die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“), wie es im Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 verhängt wurde, wird von ursprünglich neun Monaten (bis einschließlich 17. August 2016) bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

Ferner erhält der FC Hansa Rostock für alle Heimspiele bis Ende der Saison 2015/2016 ein Verbot für seine Fans auferlegt, Choreographien durchzuführen sowie Block- und Zaunfahnen und Banner zu verwenden. Einzige Ausnahme, und das ist neu: Eine geplante Kinderchoreographie des Projektes „Malstraße“ der Rostocker Fan- und Mitgliederbetreuung darf beim letzten Saison-Heimspiel gegen den Halleschen FC am 14. Mai stattfinden.

Vor dem Drittliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück am 30. Januar 2016 hatten Rostocker Zuschauer eine angekündigte Choreographie dazu genutzt, um dahinter Pyrotechnik zu entzünden. Außerdem hatten Rostocker Zuschauer während des Spiels eine aufblasbare lebensgroße Puppe mit verunglimpfendem Äußeren über ein Seil unter das Tribünendach gezogen.

Während des Drittliga-Spiels beim SV Werder Bremen II hatten Rostocker Zuschauer einen Kiosk im Gästebereich angegriffen. Im Laufe des Drittliga-Spiels bei Fortuna Köln am 22. Januar 2016 hatten Gästezuschauer Kölner Ordnungskräfte bedroht, um verbotenerweise Fahnen an Werbetafeln und eine alte Anzeigetafel hängen zu können.

In der 52. Minute des Drittliga-Spiels gegen Erzgebirge Aue am 20. Februar 2016 waren etwa 50 Rostocker Zuschauer in einen Pufferblock vorgedrungen, um in Richtung eines Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. Außerdem zeigten Rostocker Zuschauer während dieses Spieles und während des Drittliga-Spiels beim Halleschen FC am 5. Dezember 2015 jeweils ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

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Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Der FC Hansa Rostock beabsichtigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Verein und seine gesellschaftlichen Partner befinden sich bereits in Gesprächen, in denen man den Ansatz verfolgt, gemeinschaftliche Lösungen zu erarbeiten.

Das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes wird keine Auswirkungen auf das Heimspiel des FC Hansa Rostock am kommenden Sonnabend gegen den VfB Stuttgart II haben.

 

 

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