Lübeck – Nachdem das Sportgericht des Norddeutschen Fußballverbandes (NFV) den VfB Lübeck wegen des Zündens mehrerer Rauchtöpfe im Gästeblock beim Auswärtsspiel in Jeddeloh zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro und – als Bewährungsstrafe – zu einem kompletten Zuschauerausschluss bei einem Heimspiel auf der Lohmühle verurteilt hatte, fand am Sonnabend in Hamburg die Berufungsverhandlung vor dem Verbandsgericht statt (HL-SPORTS berichtete).
Der VfB Lübeck gab folgendes Statement dazu ab:
„Das Verbandsgericht ist unserer Argumentation in wesentlichen Teilen gefolgt und hat das Urteil des Sportgerichts abgeändert. Die Verurteilung zu einem Zuschauerausschluss wurde aufgehoben. Die Geldstrafe von 2.000 Euro bleibt aufrechterhalten. Darüber hinaus sind dem VfB Lübeck diverse bis zum 31.12.2019 geltende Auflagen für Auswärtsspiele erteilt worden. Unter anderem müssen wir ab dem 1.5.2019 für die nächsten 10 Auswärtsspiele, längstens aber bis zum 31.12.2019, mindestens zwei eigene gewerbliche Ordner stellen. Dabei ist es uns gestattet, aus der Geldstrafe von 2.000 Euro einen Betrag von 1.000 Euro hierfür zu verwenden. Die Kosten beider Instanzen tragen der NFV und der VfB Lübeck je zur Hälfte.
Das Ergebnis und den Verlauf der Verhandlung sehen wir positiv. Insbesondere war erfreulicherweise eine differenzierte Diskussion über die Einordnung der Vorkommnisse und realistische präventive Maßnahmen möglich.
Gleichwohl machen die letzten Monate und speziell der Umgang des erstinstanzlich zuständigen Sportgerichts des NFV mit diesen Sachverhalten betroffen. Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass der Einsatz von Pyrotechnik unserem Verein massiv schadet und wir haben in der Vergangenheit selbst harte Strafen wegen des Einsatzes von Pyrotechnik ausgesprochen. Insofern sind unsere Fans ohne Frage besonders in der Verantwortung. Wir haben aber auch die klare Erwartungshaltung gegenüber dem NFV, dass seine Gremien sich nicht von aktionistischen Profilierungsmotiven leiten lassen, sondern ihrer Aufgabe gerecht werden und die Einzelfälle mit Augenmaß behandeln. Dem ist das Sportgericht nun zum wiederholten Male nicht nachgekommen. Nachdem wir im erstinstanzlichen Urteil zum Spiel in Kiel die unfassbare Unterstellung lesen mussten, dass unsere Spieler zur Pyrotechnik applaudiert hätten, bleibt es uns nach wie vor ein Rätsel, wie man wegen der Vorkommnisse in Jeddeloh ernsthaft auf die Idee kommen konnte, die Anordnung eines Geisterspiels auch nur zu erwägen. Mit diesen Entscheidungen hat das Sportgericht Grenzen überschritten. Wir appellieren dringend an den NFV, diesen Weg zu verlassen und Fanthemen im Dialog mit den Vereinen und mit einem klar präventiven Ansatz anzugehen.“