Hamburg – Der Hamburger SV wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro verurteilt. Davon kann der Zweitligist 12.300 Euro bis Ende des Jahres für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Ärger in Rostock
Der Verband begründete das Urteil wie folgt: „Während und nach Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 15. Mai 2022 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 45 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei wurden zunächst Hamburger Zuschauer mit Pyrotechnik beworfen und beschossen, erwiderten sodann aber diesen Beschuss, indem sie ebenfalls Pyrotechnik warfen und abfeuerten. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte beruhigt werden.“