Lübeck – Wie ein böses Märchen liest sich die Geschichte, die vor dem Kreisgericht des KFV Lübeck jüngst verhandelt wurde und zu drei Strafen für Erwachsene führte – obwohl es lediglich um das Verhalten nach einem D-Jugend-Fußballspiel ging. Ja, richtig gelesen: D-Jugend!
Es war einmal ein Spieltag Anfang September dieses Jahres in Lübeck. (Mit Rücksicht auf die beteiligten Kinder erwähnen wir an dieser Stelle nicht die Vereinsnamen und die Namen der Trainer). Es entwickelte sich ein kampfbetontes, gelegentlich hitziges Spiel – wie Beobachter berichteten. Dennoch sollte es zum versöhnlichen Ende den üblichen Sportgruß geben. Das wiederum aber war nicht mehr im Sinne eines Trainers, der seine Kinder zurückpfiff und den gegnerischen Trainer wegschubste. Ein Schubser zurück – und schon kam der dritte Mann (auch Trainer) ins Nach-Spiel.
Minutiös wurde in zitierter Verhandlung die fatale Situation aufgebröselt. Die Beteiligten schilderten ihre Sicht der Dinge, im kleinen Verhandlungsraum mit mehr als einem Dutzend Menschen knisterte es immer noch. Doch souverän führte das Gericht durch das Verfahren.
Der Geschubste erklärte seinen Rück-Schubser, war geständig, entschuldigte sich und stellte fest, dass ein solches Verhalten vor Kindern und Jugendlichen nicht akzeptabel sei. Gut gesprochen – das Gericht sollte später dieses Verhalten strafmildernd bewerten: 75 Euro Geldstrafe!
Dem Schubser und Sportgruß-Verweigerer hielt das Gericht entgegen, seine Aussage, nicht geschubst zu haben, sei durch die Zeugenaussage des Schiedsrichters und die Aussage des Rück-Schubsers widerlegt worden. Er habe sich zweimal unsportlich verhalten. Das Gericht stellte eine Verletzung der Vorbildfunktion als Jugendtrainer fest und entschied auf Geldstrafe (200 Euro) als geeignete Sanktion. Im Urteilsspruch heißt es dazu weiter: „Ein Verhalten auf dem Platz vor Kindern bei einem D-Jugend-Spiel muss von anderer Qualität sein. Gewalt oder Unsportlichkeiten haben hier genauso wenig etwas zu suchen, wie sonst auch auf keinem Sportgelände.“
Der dritte beteiligte Trainer, Vereinskollege des Schubsers, war nach Spielschluss noch relativ fern vom Geschehen um den Sportgruß, doch als in allgemeiner Aufregung ihm jemand zurief, dass sein Sohn geschlagen worden sei, stürmte er auf den Rück-Schubser zu, wollte ihn schlagen. So die übereinstimmenden Aussagen. Der Angegriffene nahm den Angreifer „im Zuge der Selbstverteidigung in den Schwitzkasten und stabilisierte ihn somit.“ Von Berufs wegen war der Angegriffene sehr wohl in der Lage dazu; schließlich wurden die Kontrahenten von Dritten getrennt. Den Angriff wertete das Gericht als versuchte Tätlichkeit. Auch in diesem Fall wurde das unsportliche Verhalten als schwer bewertet, weil es bei einem Spiel der D-Jugend geschah.
Der Angreifer beteuerte, dass er sich zukünftig sportlich verhalten wolle. Obwohl er als Trainer im Herrenbereich diverse Strafen wegen unsportlichen Verhaltens erhalten hat, entschied sich das Gericht in diesem Fall für eine Bewährungsstrafe, sperrte ihn jedoch für den Spielbetrieb und die Ausübung des Amts eines Jugendtrainers wegen „erheblicher und fataler Verletzung der Vorbildfunktion“.
Die Sperre beginnt morgen – am 10. November – und läuft bis zum 30. April 2016. Vom 1. Januar 2016 bis 30.4.2016 wird sie zur Bewährung ausgesetzt.