Lübeck – Die Bundesregierung hat am beschlossen, das Vertragsamateure im Sport nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen. Auch nicht, wenn sie als Mini-Jobber tätig sind.
VfB Lübecks Vorstandsprecher sagte zu HL-SPORTS: „Wir sind sehr zufrieden. Schön, dass dieses Thema vom Tisch ist.“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (Foto) erklärte dazu: „In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen. Wir sind sicher, dass wir damit die bestehenden Schwierigkeiten ausräumen können.“
Zusätzlich gelten ehrenamtliche Kräfte ebenfalls nicht als Mindestlohnempfänger, wenn sie damit nicht ihren Lebensunterhalt verdienen.