Bremen – Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 25 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2015/2016 erteilt. Dabei erhielten 19 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sechs Vereine müssen im technisch- organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2015/2016 erfüllen. Der Verein VfR Neumünster hat bisher keine Zulassung erhalten, kann aber eine kurzfristige Nachfrist nutzen, um seine Zulassungsunterlagen zu vervollständigen bzw. nachzubessern.
Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.
Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Gerhard Oppermann (Hannover), Peter Niemann (Bad Schwartau), und Daniel Diebold (Bönningstedt).
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2015/2016 erhalten:
Niedersachsen (13 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, Goslarer SC 08, BV Cloppenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, BTSV Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, Lüneburger SK Hansa
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96
II, BTSV Eintracht Braunschweig II und VfL Osnabrück wurden über den
Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Die Vereine Lüneburger SK Hansa, SpVgg Drochtersen/Assel sowie der VfV Borussia 06
Hildesheim erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu
erfüllen.
Hamburg (4 Vereine): SC Victoria Hamburg, Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt
Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Bremen (2 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Der Verein Bremer SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu
erfüllen.
Schleswig-Holstein (6 Vereine): ETSV Weiche Flensburg, Holstein Kiel II, SV Eichede, VfB Lübeck; TSV Schilksee, Eutin 08
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins beim DFB/der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat des DFB/der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine TSV Schilksee und Eutin 08 erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.