Ab Montag: Trainingsspiele mit Kontakt erlaubt

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OH-Aktuell

Kiel – In einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche hat Ministerpräsident Daniel Günther weitreichende Lockerungen für unterschiedliche Bereiche in Schleswig-Holstein verkündet, die ab dem 17. Mai 2021 gelten sollen. Nachdem gestern die neue Landesverordnung veröffentlicht worden ist, informieren wir an dieser Stelle über die neuen Regelungen für den Sport.

Ab dem kommenden Montag, 17. Mai, ist Sport außerhalb geschlossener Räume

  • mit Kontakt in 10er-Gruppen (inkl. Übungsleiter*innen) sowie
  • für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Kontakt in 20er-Gruppen (zzgl. zwei Übungsleiter*innen) mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerfassung

erlaubt. Im Vergleich zu den Regelungen der vergangenen Wochen ist ab Montag also das kontaktintensive Sporttreiben in den oben genannten Konstellationen möglich. Außerdem wird die Jugendsportausnahme mit der Altersgrenze von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vorher bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) ausgedehnt. Insgesamt gelten weiterhin die bekannten Hygienevorschriften (Abstandsregelung im Eingangsbereich, regelmäßiges Händewaschen, Hinweisschilder etc.). Zuschauer*innen haben weiterhin keinen Zutritt auf den Sportanlagen.

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AOK

Derzeit sind im Amateurfußball keine Wettkämpfe mit Beteiligung mehrerer Mannschaften erlaubt. Test-/Freundschaftsspiele oder Turnierformen sind somit aktuell noch nicht möglich. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Trainingsspiele, die in den oben genannten Konstellationen im Rahmen einer Trainingseinheit innerhalb der Gruppe stattfinden.

Gemeinschaftsduschen und Umkleidekabinen dürfen unter den bekannten Hygienevorschriften (Einhalten des Mindestabstands, regelmäßiges Lüften etc.) und nach der Erstellung eines Hygienekonzeptes wieder geöffnet werden. Hierbei können die Konzepte aus dem vergangenen Jahr übernommen werden. Bitte sensibilisieren Sie Ihre Spieler*innen bei Öffnungen der Kabinen und Duschen dafür, dass sich der Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten mit Blick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr in Innenräumen auf ein absolutes Minimum reduzieren sollte.

Die neue Landesverordnung ist vorerst bis zum 6. Juni 2021 gültig und tritt für ganz Schleswig-Holstein in Kraft. Ausnahmeregelungen gelten in Kreisen und kreisfreien Städten, die von der „Notbremse“ betroffen sind, die bei einer über drei Tage anhaltenden Inzidenz von über 100 greift. Aktuell ist die Stadt Neumünster von dieser Notbremse betroffen. (PM)

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