Amateurfußball: Nächster Hammer für Vereine – Nach Schiris sind nun Trainer an der Reihe

Punktabzüge und Strafgelder, wenn man keine Lizenz hat

Foto: Lobeca/Ralf Homburg
Anzeige
Przybyl MeisterMetall

Malente – Wer keine oder zu wenige Schiedsrichter stellt, wird vom Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) mit Punkt- oder Geldstrafe belegt. Dieser Paragraph 9 der Spielordnung existiert schon einige Zeit und trifft immer wieder Vereine, die ihr Soll in dem Bereich nicht schaffen. Besonders die Punktabzüge schmerzen dabei, denn sie sorgen auch dafür, dass mögliche Auf- oder Abstiege nicht sportlich entschieden werden. Ein Grummeln bleibt bei den meisten. Jetzt aber könnte der Verband erneut zuschlagen und eine neue Bestrafung einführen.

Lange Liste bei der Mannschaftsmeldung

Ab der Saison 2026/2027 will der „SHFV-Ausschuss für Qualifizierung“ an die Trainer herangehen. Auf der Präsidiumssitzung am kommenden Sonnabend soll der Antrag beschlossen werden. Bisher mussten die Clubs „nur“ bis zu 20 Positionen benennen, wie beispielsweise Vorsitzender, Liga-Obmann oder EDV-Beauftragter. Doch einer fehlt – nämlich derjenige, der an der Seitenlinie Verantwortung übernimmt und mit der Mannschaft arbeitet.

Ab der Verbandsliga brauchen Trainer zukünftig eine Lizenz

Trainer sollen je nach Spielklasse eine erforderliche Lizenz oder Qualifizierung nachweisen. Das muss mit dem Mannschaftsmeldebogen vor Saisonbeginn klar sein. So ist in der Herren-Oberliga mindestens eine B-Lizenz erforderlich. In den Landes- und Verbandsligen ist eine C-Lizenz für Erwachsene vorgeschrieben. Bei den Frauen gilt in der Ober- und Landesliga ebenfalls diese Lizenzpflicht. Und auch bei den Junioren und Juniorinnen wird eine Qualifizierung erforderlich, wenn die Teams in der Verbandsliga oder höher spielen.

Bis zu drei Punkte Abzug

Und natürlich gibt es Sanktionen! Ein Punktabzug im ersten Jahr und drei Zähler im Folgejahr. Dazu kommen dann noch zwischen 150 und 250 Euro Ordnungsgeld.

„Like a Bundesliga“

Und dann noch das: „Sofern ein gemeldeter Trainer zwischen dem 1. September und dem 31. Januar (nach fristgerechter Meldung) aus dem Traineramt des qualifizierungspflichtigen Teams ausscheidet, hat der Verein vier Wochen Zeit, einen anderen ausreichend qualifizierten Trainer zu melden oder den neuen Trainer zur erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme anzumelden sowie die Lehrgangsgebühren fristgerecht zu begleichen. In diesem Fall erfolgt keine Sanktionierung. Sofern die Meldung und ein entsprechender Nachweis nicht innerhalb von vier Wochen erfolgen, wird der Verein entsprechend sanktioniert.“ So steht es im Antrag. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Profifußball, denn dort haben die Clubs zwei Wochen Zeit, um einen neuen Lizenz-Coach zu präsentieren.

Gnadenfrist am Saisonende

Scheidet ein Trainer zwischen dem 1. Februar und 30. April aus, gibt es keine Strafen, wenn der Verein innerhalb von vier Wochen einen neuen Lizenz-Trainer benennt oder einen Trainer zum Lehrgang anmeldet. Und danach? „Sofern ein gemeldeter Trainer nach dem 1. Mai (nach fristgerechter Meldung) aus dem Traineramt des qualifizierungspflichtigen Teams ausscheidet, erfolgt keine Sanktionierung.“

Kreise sind dagegen

Dabei sind die Kreisverbände bereits informiert und haben Kritik an dem Vorhaben geübt. Ob das Präsidium das genauso sieht? Am Sonnabend wird darüber abgestimmt.

Anzeige
Anzeige

Trainer werden wohl teurer

Ob die Gehaltsspirale für Lizenz-Trainer dadurch in die Höhe geht, wird man sehen. Fakt ist, dass lizenzierte Coaches gefragter sind denn je. Für die Vereine wird es also vermutlich eine kostspielige Angelegenheit.

Wer schafft den Einzug ins Frauen-DFB-Pokal-Finale?

View Results

Wird geladen ... Wird geladen ...

Bildquellen

  • Bank: Lobeca/Ralf Homburg
Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein