Rostock – Das war ein ganz schöner Wirbelsturm um das Ostseestadion in den vergangenen Tagen. Der F.C. Hansa Rostock geriet bundesweit in die Schlagzeilen, da der Verein einem Journalisten die Dauerakkreditierung entzog. Grund dafür waren laut „NDR“ „gravierende Fehler in der Berichterstattung“.
Einstweilige Verfügung gegen Verein
Der langjährige Hansa-Reporter Sönke Fröbe schrieb im Zusammenhang mit den Krawallen zum Zweitligaheimspiel der Mecklenburger gegen den FC Schalke 04 einen Bericht in der „Ostsee-Zeitung“. Titel: „FCH kritisiert die Polizei“. Der Verein nahm darauf öffentlich Stellung und ließ Fröbe im Regen stehen. Zu den Spielen und den Pressekonferenzen durfte er nicht mehr, weil Hansa ihm quasi ein „Arbeitsverbot“ erteilte. Andre Keil, Vizepräsident des Verbands Deutscher Sportjournalisten (VDS), wird bei „Sport1“ wie folgt zitiert: „Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Damit darf Hansa nicht durchkommen.“ Fröbes Arbeitgeber, die „Ostsee-Zeitung“, gleichzeitig Medienpartner des F.C. Hansa (!!), ging gegen den Ausschluss mit einer einstweiligen Verfügung vor. Das Landgericht Rostock gab der Zeitung recht. Fröbe darf seiner Arbeit nun wieder nachgehen und die Spiele und Pressekonferenzen des F.C. Hansa Rostock besuchen.
War an der Begründung von Hansa Rostock denn etwas dran? Und wie begründet hat das Gericht die Verfügung begründet?