Rostock – Der Landesfußballverband Mecklenburg Vorpommern (LFV) hat beschlossen, dass aufgrund der abermals dynamischen Entwicklung der Coronapandemie und der neuen Coronaverordnung, die am 25.11.2021 in Kraft tritt den Spielbetrieb auf Landesebene in allen Altersklassen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit fortzusetzen.

Vereine können selbst entscheiden

Demzufolge können Vereine die eine Spielteilnahme unter der Voraussetzung der 2G- oder 2G-plus-Regelung nicht gewährleisten können, oder wollen, ihre anstehenden Partien mit einer Frist von 48 Stunden absagen können. Für die anstehenden Freitagsspiele am 26. November wird die Frist auf 24 Stunden gesetzt. Diese Option steht unabhängig von den vorhandenen Ausnahmeregelungen in Sachen 2G bzw. 2G-plus für unter 18-Jährige auch im Nachwuchs zur Verfügung. Sofern sich im Vorfeld kein Spielpartner im Rahmen der Frist für eine Absage entscheidet, findet die jeweilige Begegnung wie geplant statt.
Die Empfehlung gilt auch für die sechs Kreisfußballverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die aber im Rahmen ihrer Eigenständigkeit auch anderwärtige Regelungen treffen können.

„Wir appellieren an all unsere Vereine und Mitglieder“

Der Präsident des Landesfußballverbandes Joachim Masuch wird auf der Homepage des LFV zitiert: „Wir befürworten als Landesfußballverband die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Die neue Verordnungslage lässt dies für den Amateurfußball an der frischen Luft auch grundsätzlich zu. Wir respektieren allerdings ebenso die Besonderheiten, die Vereine oder Mannschaften mit Blick auf die eigene Situation und aktuellen politischen Entscheidungen daran hindern können, regulär am Spielbetrieb teilzunehmen. Das wird daher auch ohne weitere Sanktionen toleriert“. Er fügt zusätzlich an: „Wir appellieren an all unsere Vereine und Mitglieder, die gültigen behördlichen Vorgaben auch weiterhin vor Ort umzusetzen. Das ist unser aller Beitrag, um die Aufrechterhaltung des Spiel- und vor allem des Trainingsbetriebes zu gewährleisten.“

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Keine Ungeimpften mehr in der Umkleide ab Warnstufe 2

Maßgebliche Werte sind die Warnstufen, die auf der viergeteilte Ampel zugreifen. Eine Neuerung ist, dass bei ungleichen Warnstufen in den einzelnen Regionen (Landkreise oder kreisfreie Städte) und dem gesamten Bundesland jeweils die höhere Warnstufe greift. Derzeit befindet sich das Land in der Warnstufe 3 (orange).
Während des Trainings, oder dem Spiel an der frischen Luft sieht das Land selbst bei der höchsten Warnstufe 4 (rot) keine Einschränkungen vor. Anders ist es bei den Umkleideräumen oder anderen Räumlichkeiten im Inneren. Vom Sozialministerium heißt es, dass ab 25. November folgende Regelungen gelten. In Stufe 1 („grün“) greift demnach die 3G-Regel, ab Stufe 2 („gelb“) die 2G-Regel für Erwachsene und ab Stufe 3 („orange“) die 2G-plus-Regel für Erwachsene bzw. die 2G-Regel für Personen unter 18 Jahre.

Nicht zu dieser Testregel gehören Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, da sie unter anderem regelmäßig in den Schulen getestet werden. Für anleitende Personen wie Trainer und Helfer rund um ein Fußballspiel gilt ebenso eine Ausnahmeregelung. Bei Ihnen gilt das 3G-Prinzip.

Auch Zuschauer sind von dieser Regelung betroffen

Die Austragung von Trainingseinheiten bzw. Freundschafts- oder Pflichtspiel vor oder mit Publikum gelten für den Amateurfußball nachfolgende Regelungen: Sofern keine Ausnahmegenehmigung von den zuständigen Behörden vorliegt, ist die Gesamtzahl der max. zulässigen Personen (inkl. Spieler) auf 600 begrenzt. Ab der Warnstufe 2 („gelb“) gilt für Zuschauende die 2G-Pflicht, ab Stufe 3 („orange“) 2G-plus. Sollte sich eine Region oder das Bundesland länger als sieben Tage in Folge in der Warnstufe 4 („rot“) befinden, finden solche Veranstaltungen dann ganz unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne Zuschauende statt.

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