Lübeck – Der Antrag des VfB Lübeck, seine Einnahmeausfälle im Herbst zumindest teilweise aus dem von der Bundesregierung aufgelegten Förderprogramm „Corona-Hilfe für den Profisport“ ersetzt zu bekommen, war nicht erfolgreich. Das zuständige Bundesverwaltungsamt teilte uns in einem am heutigen Montag eingegangenen Schreiben die Ablehnung des vom VfB im Oktober gestellten Antrags mit. Der Verein wird gegen die Ablehnung voraussichtlich Widerspruch einlegen. Das gab der Verein in einer Pressemitteilung bekannt. Darin heißt es weiter:
Die Berechnung etwaiger Hilfszahlungen, die für alle Profisportvereine außerhalb der 1. und 2. Fußball-Bundesliga 80 Prozent der Einnahmeausfälle bis zu einer Maximalsumme von 800.000 Euro betragen sollen, ist dabei nach Auffassung des VfB-Vorstandes nicht geeignet, um gleiche Maßstäbe anzulegen. Der VfB Lübeck hatte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum keine Mindereinnahmen zu verbuchen. „Das ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass es für einen Aufsteiger kein geeigneter Vergleichsmaßstab ist, die Zahlen des Vorjahres, in dem wir noch Regionalligist waren, als einzige Berechnungsgrundlage heranzuziehen“, erklärt der VfB-Vorstandsvorsitzende Thomas Schikorra. „Realistisch ist aber – selbst wenn man eben nur die konservativ kalkulierten Planzahlen annimmt – dass rund 60.000 Euro pro Geisterspiel fehlen. Wir fordern von der Politik keine Sonderrechte, sondern nur, dass wir genauso behandelt werden wie andere Drittligisten auch und man die tatsächlichen Einnahmeverluste auf einer realistischen Grundlage ermittelt.“ (PM)