DFB. Foto: Lobeca/Seidel

Frankfurt – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Freitag Möglichkeiten in Form von Änderungen in der Spiel- und Jugendordnung für den Fall geschaffen, dass die Saison wegen der Corona-Pandemie nicht oder später zu Ende gespielt werden kann.

So heißt es, dass die zuständigen Verbände weitere Regularien passend angleichen, beispielsweise zu Spielberechtigungen, Wechselfristen oder Vertragsspielerinnen und -spielern können. Die Gültigkeit ist ab sofort bis zum 30. Juni des kommenden Jahres gültig.

Koch: „Saison kann verlängert werden“

Auf der Internetseite des Verbandes sagt Dr. Rainer Koch, als 1. DFB-Vizepräsident Amateure auch zuständig für Recht und Satzungsfragen: „Die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen.“ Das hat Auswirkungen auf die Wechselfristen, Spielberechtigungen und Aufrücken der Jugend in die nächsthöhere Altersstufe, die somit erst zum Ende der tatsächlich gespielten Saison möglich sind.

Foto: Lobeca/Raasch

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Weiter werden die Änderungen wie folgt beschrieben:

DFB-Spielordnung

Saisonwertung (§ 4)

Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Vorgehen bei Insolvenzfällen (§ 6)

Wenn ein Verein der 3. Liga, der Regionalliga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, bekam er bislang neun Punkte in den Herren-Ligen und – aufgrund der geringeren Anzahl an Spielen – sechs Punkte in den Frauen-Ligen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Herren-Spielklassen dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen-Spielklassen wären es zwei Zähler.

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