DFB. Foto: Lobeca/Seidel

Beiträge/Spielabgaben (§ 24)

Von allen Meisterschaftsspielen der 3. Liga hat der gastgebende Klub einen Beitrag von 5 % der Zuschauereinnahmen, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Spiel, als Spielabgabe zu entrichten. Die Verteilung gestaltet sich wie folgt: 3 % erhält der DFB, die restlichen 2 % steht als Beitrag dem Regional- oder Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Nun ist beschlossen worden: Müssen Meisterschaftsspiele der 3. Liga während der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 aufgrund der Corona-Krise ohne Zuschauer stattfinden, entfällt der dem DFB zustehende Anteil am Mindestbeitrag für diese Spiele (600 Euro pro Partie).

Foto: Lobeca/Kaben

DFB-Jugendordnung

Durchführung der Spiele (§ 1)

Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.

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Vereinswechsel (§ 3 und § 3a)

Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.

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