Altersklassen (§ 5)
Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.
Einsatz von Juniorinnen, die für Frauen-Mannschaften spielberechtigt sind (§ 6 und § 9)
Bisher galt, dass Juniorinnen und Junioren an einem Tag nicht mehr als ein Pflichtspiel bestreiten dürfen. Für Nachwuchsspieler, die auch für Herrenmannschaften spielberechtigt sind, sind Ausnahmen zulässig. Gleiches gilt nun für Juniorinnen, die in Frauenmannschaften zum Einsatz kommen können. Zudem kann das DFB-Präsidium auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball die Vorgabe außer Kraft setzen, wonach Juniorinnen nur ein Einsatz in einer Frauenmannschaft an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) erlaubt ist.
Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Junioren-Bundesliga in darunter befindlichen Spielklassen (§ 28a)
Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Junioren-Bundesliga-Mannschaft ist ein Spieler, der nicht Stammspieler ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Juniorenteams seines Vereins spielberechtigt. So besagt es die DFB-Jugendordnung bisher. Jetzt hat das DFB-Präsidium die Möglichkeit, auf Antrag des DFB-Jugendausschusses Ausnahmen von der Schutzfrist von zwei Tagen zu beschließen, um Spieleinsätze in kürzeren Zeitabständen zu ermöglichen.