Lübeck – Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen diese Praxis scheiterte. Damit müssen Veranstalter solcher Spiele weiterhin für den zusätzlichen Polizeieinsatz aufkommen. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Organisation von Fußballspielen, sondern könnte auch langfristig die Ticketpreise beeinflussen. Konkret betrifft das Urteil in der Praxis nur die Hansestadt Bremen, die SV Werder Bremen die Polizeikosten seit 2015 in Rechnung stellen, jedoch erwägen andere Bundesländer nachzuziehen.
Legitimation der Gebührenpflicht
Das Gericht befand, dass die Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, die 2014 in Kraft trat, sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß ist. Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen, die erfahrungsgemäß ein hohes Gewaltpotenzial bergen, werden verpflichtet, die Kosten für den zusätzlichen Polizeieinsatz zu tragen. Diese Maßnahme sei gerechtfertigt, da die Veranstalter mit ihren Events Gewinne erzielen und durch die Veranstaltungen ein übermäßiger Ressourcenverbrauch entsteht. Die Verfassungsrichter sahen keine unzumutbare Belastung der Veranstalter und bewerteten die Gebührenpflicht als angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit.
Folgen für Fußball und Ticketpreise
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Fußball und die Fans haben. Veranstalter von Hochrisikospielen, insbesondere Fußballvereine, müssen künftig hohe Gebühren für den Polizeieinsatz einkalkulieren. Dies dürfte vor allem kleinere Vereine finanziell belasten, während größere Klubs die Kosten wahrscheinlich auf die Ticketpreise umlegen werden. Für Fans könnte dies bedeuten, dass Eintrittskarten für besonders brisante Spiele noch teurer werden. Darüber hinaus könnte das Urteil Signalwirkung für andere Großveranstaltungen haben, etwa Konzerte oder Festivals, die ähnliche Regelungen einführen könnten. Damit wird die Diskussion um die Verteilung von Sicherheitskosten zwischen Staat und Veranstaltern weiter an Bedeutung gewinnen.
Bildquellen
- Polizei: Lobeca/Felix Schlikis
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