Sonny Kittel (HSV). Archiv-Foto: Valeria Witters/Witters/Pool via Michael Schwarz

Lübeck – Am Mittwochnachmittag kam die Nachricht bei den Proficlubs an. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball Bund (DFB) lockern zum kommenden Spieltag die Hygiene-Maßnahmen. Doch nicht nur für Bundesligisten gibt es Neuigkeiten, sondern auch bei den Amateuren.

Ministerium gibt okay

Die beiden Verbände nehmen punktuelle Anpassungen am medizinisch-organisatorischen Konzept für den aktuellen Sonderspielbetrieb in der Bundesliga und 2. Bundesliga, der 3. Liga, und der Flyeralarm Frauen-Bundesliga vor. Die Änderungen basieren im Wesentlichen auf den Erfahrungen der nach Wiederaufnahme absolvierten Spieltage, berücksichtigen aber auch die veränderten allgemeinen Schutz-Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die Anpassungen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Benehmen mit der zuständigen Berufsgenossenschaft anhand des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards geprüft und akzeptiert. Sie treten in der Bundesliga und 2. Bundesliga mit dem bevorstehenden 31. Spieltag in Kraft und gelten vorerst bis Saisonende, auch für die Endspiele im DFB-Pokal.

Maske nein, Abstand ja

Das Club-Personal in der technischen Zone (Spieler, Trainer, Betreuerstab) sowie die Delegationsteilnehmer der Clubs auf der Tribüne müssen demnach während des Spiels keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sobald sie ihren Sitzplatz im Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person eigenommen haben. Gleiches gilt für den 4. Offiziellen im Schiedsrichterteam, der sich zwischen den „Trainerbänken“ bewegt und genauso wie Spieler, Trainer und Betreuerstab regelmäßig auf Covid-19 getestet wird. Die Anzahl der im Stadion arbeitenden Personen wird leicht erhöht. Damit verdoppelt sich unter anderem die Zahl der Journalisten, die neben den Rechte-Inhabern aus dem Stadion berichten, von 13 auf 26.

Außer Frage steht, dass für die DFL und den DFB weiterhin die Gesundheit aller Beteiligten sowie der gesamten Bevölkerung und die Eindämmung des Virus höchste Priorität genießen. Die im medizinisch-organisatorischen Konzept verankerten grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen bleiben dabei die Basis.

Amateure: Keine Abstandsregeln mehr beim Training

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) gab am Mittwoch eine weitere Mitteilung wie folgt heraus:

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Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat am Mittwoch, den 10. Juni, die Regelung zum Abstandsgebot im Sport für Gruppen bis zehn Personen aufgehoben. Konkret heißt es:

„Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.“

Demnach sind ab sofort Trainingseinheiten bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen wieder unter normalen Gegebenheiten und ohne Einhaltung eines Mindestabstands möglich. Das gesamte FAQ zum Bereich „Sport“ des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Kabinen wieder nutzbar

Die Benutzung von öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen ist unter Auflagen und nach Erstellung eines Hygienekonzeptes wieder möglich. Eine Vorlage eines solchen Hygienekonzeptes in Form eines Leitfadens stellen wir den Vereinen zeitnah an dieser Stelle zur Verfügung.

Wir verweisen weiterhin auf den Leitfaden „Zurück auf den Platz“ als Orientierung und Hilfestellung für die Wiederaufnahme des Trainings. Der Leitfaden wurde vom Deutschen Fußball-Bund und seinen Mitgliedsverbänden entwickelt und wird allen Vereinen in Deutschland zur Verfügung gestellt.

Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings (siehe Links auf Seite 13). Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde – eine Übersicht über diese Leitplanken finden Sie hier.

Bitte bedenken Sie stets: Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. An ihnen muss sich der Sport, muss sich jeder Verein streng orientieren. Daher empfehlen wir jedem Verein dringend, vor der Wiederaufnahme die örtliche Situation mit seiner Kommune zu klären. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Der Leitfaden bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen.

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