
Gudow – In der Kreisliga Süd-Ost kam es am vergangenen Wochenende zu einer bemerkenswerten Situation: Beim Spiel zwischen dem TSV Gudow und der zweiten Mannschaft von Groß Grönau stand ein Spieler auf dem Platz, der in der Vorwoche in der Verbandsliga für die erste Mannschaft seine fünfte Gelbe Karte gesehen hatte und somit eigentlich gesperrt war. Doch das Regelwerk erlaubt es ihm, trotzdem für die zweite Mannschaft aufzulaufen.
Gelbsperre gilt nur für eine Liga
Hintergrund dieser Regelung ist, dass eine Gelbsperre laut DFB-Statuten nur für die jeweilige Mannschaft und Liga gilt, in der sie ausgesprochen wurde. Das bedeutet: Ein Spieler, der in der ersten Mannschaft gesperrt ist, kann weiterhin in einer anderen Mannschaft seines Vereins spielen, solange diese in einer anderen Liga antritt. Anders verhält es sich bei einer Rot- oder Gelb-Roten Karte. Bei einer Ampelkarte ist der Spieler für zehn Tage für alle Teams gesperrt und danach nur noch für die Jeweilige und bei einer Roten Karte wäre der Spieler für alle Mannschaften des Vereins gesperrt.
Kein Einspruch möglich
Der TSV Gudow konnte gegen diese Konstellation nichts unternehmen, da der Einsatz regelkonform war. Ein Einspruch war somit ausgeschlossen. Die Partie endete schließlich torlos mit 0:0 – ein wichtiges Spiel im Abstiegskampf, das nun aufgrund der kuriosen Regel für Gesprächsstoff sorgt. Die Frage bleibt: Ist diese Regel wirklich sinnvoll oder sollte sie überarbeitet werden?

Bildquellen
- Gelbe Karte: Lobeca/Roberto Seidel
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