HSV: Mario Vuskovic – ist das Drama jetzt vorbei?

Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Mario Vuskovic (Hamburger SV). Foto: Lobeca/Ralf Homburg

Hamburg – Für den Hamburger SV heißt es weiter auf Mario Vuskovic warten. Der Innenverteidiger scheiterte vom dem Schweizer Bundesgericht mit seiner Beschwerde gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) wegen seiner Dopingsperre.

Kontrolle beim Training

Der Leidensweg des Kroaten ist lang. Bei einer Trainingskontrolle am 16. September 2022 wurde bei ihm die Substanz Erythropoetin (EPO) festgestellt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sperrte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) Vuskovic für den Trainings- und Spielbetrieb. Zudem nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen wegen möglichen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz auf. Diese wurden bereits beendet.

B-Probe bestätigt

Im Dezember 2022 bestätigte auch die B-Probe bei Vuskovic den Nachweis von körperfremdem Erythropoetin (EPO). Seine Verteidigung legte Gutachten vor, die das Testergebnis infrage stellten, woraufhin das Gericht eine C-Probe forderte. Diese wurde jedoch von der Welt-Doping-Agentur (WADA) und dem beauftragten Gutachter abgelehnt. Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, sah der DFB-Kontrollausschuss den Dopingverstoß als erwiesen an.

Vuskovic macht Lügendetektortest

Im März 2023 sperrte das DFB-Sportgericht Vuskovic rückwirkend ab dem 15. November 2022 für zwei Jahre. Die geringe, aber nachweisbare Menge an EPO sowie sein Ersttäter-Status führten zu einer Strafmilderung. Beide Seiten legten Berufung ein: Die Verteidigung forderte Freispruch, die NADA eine vierjährige Sperre. Der CAS bestätigte die Schuld und verlängerte die Sperre nach FIFA-Regeln auf vier Jahre bis zum 14. November 2026. Selbst ein von Vuskovic selbst in die Sache gebrachte Lügendetektortest half nicht.

Sperre bis Ende kommenden Jahres

Im September des vergangenen Jahres einigte sich Vuskovic mit dem HSV auf eine Vertragsauflösung. Gleichzeitig unterzeichnete er einen neuen, leistungsbezogenen Vertrag, der ab dem 15. September 2026 gilt. Dagegen ging der Kroate an, der weiterhin seine Unschuld beteuert. Das Schweizer Bundesgericht prüfte den Fall auf Verfahrensfehler, ohne Erfolg. Der 23-Jährige hat nun noch eine Chance und könnte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Allerdings stehen die Chancen hier ebenfalls schlecht. Die andere Möglichkeit wäre mit neuen Beweisen einen neuen Prozess vo dem CAS zu erwirken. Bis zum Ende seiner Sperre in anderthalb Jahren hält sich Vuskovic mit individuellem Training fit.

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  • Vuskovic: Lobeca/Ralf Homburg
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