Lübeck – Am Mittwochmorgen begann in Bremen am Landgericht die mündliche Verhandlung um die vom Norddeutschen Fußballverband (NFV) gegenüber dem VfB Lübeck verhängte Blocksperre (Pappelkurve) aufgrund von gezündeter Pyrotechnik der Anhänger beim Auswärtsspiel in Emden. Der VfB Lübeck hatte dagegen Widerspruch eingelegt beim Sportgericht, wurde aber abgewiesen. Nach einer darauf beantragten, Einstweiligen Verfügung ging es nun beim Landgericht Bremen in die nächste Runde. Christian Schlichting und Rene Lau (Fachanwalt für Sportrecht) vertraten die Grün-Weißen. Für den NFV waren Ralph-Uwe Schaffert (Präsident) und Bernd Höfer (Rechtsanwalt) vor Ort. Richterin Vogdt nahm sich der Sache an. Um es vorwegzunehmen: Ein Urteil wurde nicht gefällt!
Gericht nimmt sich Zeit
Die rund 90-minütige Verhandlung war offen. Das Gericht scheint sich mit der Thematik intensiv beschäftigen zu wollen. Macht man sich nichts vor: es ist für die Justiz völliges Neuland. Beide Seiten scheinen so ein wenig recht zu haben. Das war die Erkenntnis vom heutigen Termin. VfB-Vorstandsvorsitzender Schlichting (selbst Rechtsanwalt) sagte am Abend zu HL-SPORTS: „Ich bin nicht unzufrieden. Wir hatten die Gelegenheit unsere Rechtsposition ausführlich darzulegen und das Gericht hat den Eindruck vermittelt, dass es die rechtliche Tragweite der Grundproblematik erkannt hat und deswegen Zeit nimmt, um zu entscheiden. Der Ausgang ist angesichts der ausgetauschten Argumente und des Ablaufs des Termins offen.“ Es könnte am Ende sogar eine Grundsatzentscheidung für zukünftige Stress-Situationen zwischen Verbänden, Vereinen und Fans geben.
Machtspielchen
Im Endeffekt steht jetzt das Thema Kollektivstrafen (mal wieder) auf dem Prüfstand, möchte der NFV dem „Wiederholungstäter“, in der Vergangenheit spielte Pyrotechnik immer wieder eine Rolle bei Partien mit Beteiligung des VfB und deren Fans, eins reinwürgen. Zumal bei solchen Vergehen in anderen Verbänden und Ligen durchaus anders verfahren wird. Der VfB scheint dem NFV lästig zu sein, so jedenfalls klang auch eine Aüßerung von August-Wilhelm Winsmann (NFV-Präsidium) im Vorweg der Regionalligapartie in Norderstedt (19. März) zwischen dem FC St. Pauli II und VfB Lübeck. Gegenüber HL-SPORTS sagte Winsmann mit Bezug auf den anstehenden Termin am Landgericht Bremen: „Wir sind froh, wenn der VfB Lübeck nicht mehr in dieser Liga spielt, dann müssen wir uns mit solchen Dingen nicht mehr beschäftigen.“
Entscheidung
Am 30. März um 9 Uhr soll nun das Urteil von Richterin Vogdt verkündet werden. Mal schauen, ob der Wunsch des NFV später dann auch erfüllt wird.
Bildquellen
- lobeca_27411_michael_raasch_20190916: Lobeca/Raasch
Die oben zuletzt erwähnte Äusserung des Herrn Winsmann ist vollkommen unprofessionell, gerade in bezug auf sein Amt.
Die Äusserung spricht für sich und sagt einiges zu seiner Amtsauffassung und Qualifikation aus.