Plauen – Am kommenden Wochenende könnte es für einige Verein zu einem Mehraufwand kommen. Die Schiedsrichter sollen streiken – zumindest, wenn es nach dem Willen der IG Schiedsrichter mit Sitz in Plauen geht. Die Interessengemeinschaft fordert alle Schiris auf, am Sonntag nicht zu pfeifen. In einer Pressemitteilung heißt es:
Pressemitteilung/Forderungskatalog – Streik der Amateur-Schiedsrichter
„Es ist absolut an der Zeit, dass sich Schiedsrichter gegen Gewalt zur Wehr setzen und für einen Tag die Pfeife ruhen zu lassen. Nur so kapieren es auch die Letzten und setzen sich für uns ein.
Wir brauchen grundlegende Reformen zum Schutz der Schiedsrichter, Rechtsschutz und Unfallversicherung für ehrenamtliche Schiedsrichter, Kostenübernahme der Verbände im Schadensfall, Stellung eines Rechtsanwalts. Adäquate faire Aufwandsentschädigungen.
Termin: Sonntag, 15. Mai 2022, Streik auf allen Sportplätzen in Deutschland.
Wir streiken.
Wichtig: Spiele dürfen nicht abgesagt werden, wenn kein Schiedsrichter kommt. Fachkundige Personen, wie Mannschaftsleiter müssen im Falle eines SR-Streiks übernehmen.
Wir bitten um rege Teilnahme aller Amateur-Schiedsrichter in Deutschland. Nur so, wird das Thema in den Verbänden hochgehalten und kann nicht unter den Tisch gekehrt werden.
Der Forderungskatalog der IG Schiedsrichter (in Kooperation mit der AG Pro Schiedsrichter Aachen):
– Respekt PR-Kampagne vom DFB und den Verbänden,
– Keine Gewalt gegen Schiedsrichter,
– Änderung der Rechts-/ Verfahrensordnung aller DFB-Landesverbände (einheitliches Strafmaß bei Körperverletzung von Schiedsrichtern). Körperliche Angriffe auf Schiedsrichter sind (Schlagen, Spucken, Treten), müssen mit einem Mindeststrafmaß von 5 Jahren Sperre bestraft werden,
– Schiedsrichtern wird nach körperlichen Angriffen ein Rechtsanwalt für den Strafantrag bzw. zivilrechtliche Ansprüche vom Landesverband gestellt,
– Schiedsrichtern wird eine adäquate Rechtsvertretung und Betreuung beim Sportrechtsverfahren gestellt,
– beschuldigte Spieler werden so lange nicht vom Verein abgemeldet bis das Sportrechtsverfahren abgeschlossen ist, gleiches gilt für vereinsangehörige Zuschauer,
– Schiedsrichtern wird im Falle eines Strafantrages / Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schiedsrichter (Präzedenzfall Pierre Hackler – zu lauter Pfiff) ein Rechtsanwalt vom jeweiligen Verband gestellt,
– etwaige strafrechtlichen / zivilrechtliche Schadenersatzforderungen aus dem vom Schiedsrichter gepfiffenen Spiel übernimmt der DFB,
– Aufnahme in die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG),
– ehrenamtliche Unfallversicherung des Schiedsrichters, derzeit 4.70 Euro, p.a. übernimmt der Verband,
– bei unverschuldetem Diebstahl von Schiedsrichter Ausrüstungen (Trikot, Tasche, etc.) zahlt der Verband die Wiederbeschaffungskosten, Regressansprüche des Verbandes gegen die Vereine bleiben davon unberührt.
– Start Schulung und Deeskalations-Training für Schiedsrichter sofort bis zum Saisonende 2021/2022, spätestens zum Saisonbeginn 2022/2023,
– sofortige Anpassung der Aufwandsentschädigungen der Schiedsrichter für Saison 2021/2022 durch die jeweiligen Verbände, eine Mindestaufwandsentschädigung für die Kreisligen sollte beschlossen werden, bis 20 km Fahrtstrecke (einfache Fahrt) = 40,00 Euro pauschal. Bei > 20 km zusätzlich gemäß steuerlicher Regelung je 20 km übersteigenden km = 0,35 Euro / km. Ab Saison 2022/2023 = 45,00 Euro pauschale Aufwandsentschädigung, km Entschädigung > 20km wie Saison 2021/2022.“
Ende der Pressemitteilung.
Kein Streik in Lübeck und Ostholstein
Angst müssen die Vereine in Lübeck und Ostholstein allerdings nicht haben. Streik ist kein Thema. Die Schiedsrichter aus diesen beiden Kreisen gaben öffentlich bekannt, dass sie sich von diesem Streikaufruf distanzieren. Dieser Auffassung folgten andere Kreisverbände in ganz Deutschland. Wo nun gestreikt wird ist somit nicht klar.