So soll es in Schleswig-Holstein weitergehen

Kiel – Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) hat eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser heißt es wie folgt:

Start Mitte Januar 2021

Im Rahmen der 8. ordentlichen SHFV-Präsidiumssitzung am vergangenen Sonnabend haben die jeweiligen Spielausschüsse Szenarien zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs im kommenden Jahr vor dem Hintergrund der aktuellen Lage rund um die COVID-19-Pandemie vorgestellt. Die skizzierten Modelle basieren dabei auf dem angenommenen Idealfall, dass ab Mitte Januar 2021 ein Trainingsbetrieb in voller Mannschaftsstärke möglich wäre.

Stillstand bis Weihnachten

Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 behält in ihrer derzeitigen Form bis zum 20. Dezember 2020 Gültigkeit. Die Ausübung von Sport ist somit vorerst bis zu diesem Tage nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. In seiner 7. ordentlichen Sitzung am 5. November 2020 hatte das SHFV-Präsidium vor dem Hintergrund der vorliegenden Lage die Einstellung des Spielbetriebs bis zum Jahresende beschlossen. Das Präsidium sieht sich durch die später von der Landesregierung beschlossene Verlängerung der Anti-Corona-Maßnahmen bis zum 20. Dezember in dieser Entscheidung bestätigt. Die Verlängerung der für den Sport derzeit geltenden Verfügungslage durch die Landesregierung bis zum 10. Januar 2021 steht im Raum, ist aber nach aktuellem Stand noch nicht bestätigt.

Verschiedene Szenarien

Die zuständigen Ausschüsse haben Szenarien entwickelt, wie der Spielbetrieb in der begonnenen Spielzeit 2020/21 im neuen Jahr fortgesetzt werden könnte – vorausgesetzt, die dann gültige behördliche Verfügungslage lässt dies zu.

Herren

Sollte ab dem 11. Januar 2021 ein Training in voller Mannschaftsstärke möglich sein, plant der SHFV-Herrenspielausschuss folgendes Vorgehen:

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  • Die am Wochenende 12.-14. Dezember 2020 angesetzten Nachholspiele sind an dem Wochenende 05. bis 07. Februar 2021 vorgesehen.
  • Von den in 2020 komplett abgesagten Spieltagen (sechs Spieltage) werden drei vorgelagert und drei nachgelagert zu den bereits angesetzten Spieltagen neu in 2021 angesetzt.
  • Die Spielserie wird deshalb bis einschließlich des Wochenendes 12./13. Juni 2021 verlängert.
  • Die bereits in 2021 angesetzten „normalen“ Spieltage bleiben so bestehen wie bereits angesetzt.
  • Die Staffeln der einzelnen Spielklassenebenen bleiben bis zum Ende der Spielserie so bestehen wie bisher.

Frauen

  • Unter Berücksichtigung der entsprechenden Verfügungslage nimmt die Oberliga der Frauen den regelmäßigen Spielbetrieb am Wochenende 27./28. Februar 2021 wieder auf. Die drei vorherigen Wochenenden, also 06./07., 13./14. und 20./21. Februar können für Nachholspiele genutzt werden.
  • Die Frauen-Landesligen würden den Spielbetrieb am Wochenende 06./07. Februar wieder aufnehmen. Die drei vorherigen Wochenenden, also 16./17., 23./24. und 30./31. Januar können für Nachholspiele genutzt werden.
  • In Videokonferenzen am 8. Januar möchte der Frauen- und Mädchenausschuss das weitere Vorgehen mit den in den Landesspielklassen vertretenen Vereinen besprechen. Einladungen hierzu erfolgen separat.
  • In allen Frauen-Spielklassen besteht die Möglichkeit, dass die Saison verlängert wird.

Jugend

  • Sofern ab dem 11. Januar 2021 der Trainingsbetrieb in voller Mannschaftsstärke aufgenommen werden könnte, ist die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in allen Jugend-Spielklassen auf SHFV-Ebene für das Wochenende 23./24. Januar 2021 vorgesehen.

Bei den erarbeiteten Szenarien handelt es sich um Modelle für den angenommenen Idealfall, wobei sich das SHFV-Präsidium darüber bewusst ist, dass dieser mit einem Trainingsstart ab dem 11.01.2021 so nicht eintreten muss. Nach derzeitigem Stand ist diese Möglichkeit allerdings nicht auszuschließen. Die zuständigen Ausschüsse halten weitere Modelle für die Fortsetzung des Spielbetriebs für den Fall bereit, dass die Rückkehr in den Spielbetrieb erst später möglich ist.

Transfers

Es ergeben sich aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Unterbrechung des Spielbetriebes der Saison 2020/2021 keine Änderungen der Wechselperiode II ergeben.

Dies heißt insofern, dass:

  • die Wechselfrist unverändert vom 01.01. bis zum 31.01. läuft.
  • Spieler*innen sich bis zum 31.12. bei ihrem Verein abmelden müssen.
  • bei der Angabe des Abmeldedatums sowie des letzten Spiels die tatsächlichen Daten angegeben werden. Beispiel: Meldet sich ein*e Spieler*in zum 31.12. bei seinem/ihrem alten Verein ab und hat das letzte Pflichtspiel am 17.10 bestritten, so wird als Abmeldedatum der 31.12. und als letztes Spiel der 17.10. angegeben.
  • die Spielerlaubnis ab dem Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens ab dem 01.01. erteilt wird, sofern der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt.
  • bei Nichtzustimmung des abgebenden Vereins zum Wechsel die Spielerlaubnis frühestens 6 Monate nach dem Tag des letzten Pflichtspiels erteilt werden kann. Die Zeit der Spielunterbrechung wird dabei nicht hinzugerechnet.
  • nachträgliche Zustimmungen bis zum 31.01. mittels Pass-Online gestellt werden müssen.
  • auch beim Abschluss eines Vertrages als Vertragsspieler die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig ist.
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