Sommer-Schnäppchen auf dem Transfermarkt: Amateure sofort spielberechtigt

Keine Satzungsänderung in Schleswig-Holstein aufgrund Corona

Foto: Lobeca/Marcus Kaben
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Kiel – Das könnte einige Vereine in den Ruin treiben: Die Wartezeit bei Wechseln entfällt in diesem Sommer. Das bedeutet, dass Spieler, die sechs Monate nicht in einem Pflichtspiel ihres Vereins mitgewirkt haben, zur Wechselperiode des 1. Juli sofort für ihren neuen Verein spielberechtigt sind – ohne Zustimmung des alten. Ein Präsidiumsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) macht es möglich.

Keine Ablöse mehr!

„Danke Corona“, dürften nun die meisten Clubs sagen, denn eine Ablösesumme ist damit nicht mehr zu kassieren. Der neue Verein könnte so eine Menge Geld sparen, der alte Club guckt in die Röhre.

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Erinnerung an die 1990er Jahre werden wach

Für die Spieler kommt es fast dem Bosman-Urteil von 1990 nahe. Der neue Verein könnte mit Vorzügen auftrumpfen, da die „Entschädigungszahlungen“ ausfallen.

Jeder macht es anders

In Hamburg ist es etwas anders geregelt. Wechselt ein Spieler von Schleswig-Holstein in die Hansestadt ist es kostenfrei – umgekehrt nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Wechselfrist ausgesetzt. Dort gilt nach wie vor: Wer sich bis zum 30. Juni bei seinem alten Verein abmeldet, ist ohne Zustimmung erst ab dem 1. November spielberechtigt – es sei denn es fließt eine Ablösesumme.  Jeder Landesverband darf das individuell für sich entscheiden, denn eine Vorgabe durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) gibt es nicht.

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