Heringsdorf – Harte Strafen gab es für die Gewalttäter von Heringsdorf, die vor rund drei Wochen im Kreisliga-Spiel zwischen dem gastgebenden SVH und SG Insel Fehrmarn drei Gästespieler durch Schläge verletzten. Das Kreisgericht des Kreisfußballbandes Ostholstein (KFV) ließ keine Gnade walten. Ein Spieler erhielt acht, der andere sogar 20 Monate Sperre. Die Höchststrafe im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) beträgt zwei Jahre. Zudem wurden die Täter zu einer Geldstrafe von insgesamt 225 Euro verurteilt. Der SV Heringsdorf trennte sich sofort nach der Tat von einem der Spieler. Er soll Wiederholungstäter sein.
Punkte für Insel
Der KFV teilte dazu folgendes mit: „Das am 17.10.2021 vom Schiedsrichter abgebrochene Meisterschaftsspiel der Kreisliga O, zwischen den Mannschaften des SV Heringsdorf und der SG Insel Fehmarn wird wegen Verschulden der Mannschaft des SV Heringsdorf, mit dem Ergebnis gewertet, wie es zur Zeit des Abbruchs stand. Somit wird das Spiel mit 1:0 für die SG Insel Fehmarn gewertet. Der Spielausschuss des KFV OH hatte Anhaltspunkte für ein Verschulden des obigen Spielabbruchs erkannt und dies dem Kreisgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Ermittlungen des Kreisgerichtes beruhten in erster Linie auf den Sonderbericht des Schiedsrichters, in dem als Begründung für den Spielabbruch die Schwere der Verletzungen der betroffenen Spieler der SG Insel Fehmarn genannt wird. Beide Vereine waren mit dieser Entscheidung des Schiedsrichters einverstanden und haben das auch in ihren Stellungnahmen betont.“
Verletzte landeten im Krankenhaus
Weiter heißt es: „In der 60. Minute hatten 2 Spieler der Heimmannschaft SV Heringsdorf ohne ersichtlichen Grund, gewaltsam mit Faustschlag und sogenannten Kopfnüssen auf 3 Spieler der SG Insel Fehmarn eingewirkt. Hierbei entstanden erheblich blutende Verletzungen die anschließend im Krankenhaus versorgt werden mussten. Da diese Gewaltausschreitung eindeutig von Spielern der Heimmannschaft SV Heringsdorf ausging, liegt die Verantwortlichkeit und somit auch Schuld an dem Spielabbruch nach einstimmiger Meinung des Kreisgerichts bei der Heimmannschaft SV Heringsdorf.“