Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen HSV-Profi: Das sind die Punkte vor Gericht

Bakery Jatta muss vor Gericht

Bakery Jatta (HSV). Foto: Lobeca/Norbert Gettschat

Hamburg – Bakery Jatta soll Bakary Daffeh sein. Das zumindest wird nun einem Verfahren vor dem Jugendrichter vom dem Amtsgericht Hamburg-Altona geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den HSV-Profi Anklage erhoben. Dem 23-Jährigen wird Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen und Falschbeurkundung in einem Fall vorgeworfen. In einer Pressemitteilung der Justizbehörde heißt es:

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Anklage im Fall „Jatta“ erhoben

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Fußballprofi des Hamburger Sportvereins „Bakery Jatta“, bei dem es sich nach Auffassung der Behörde um Bakary Daffeh handelt, Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Dem Angeschuldigten werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Er soll im Sommer 2015 als Flüchtling – ohne Pass und Aufenthaltstitel – über Italien in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein und sich am 18.08.2015 beim Amt für Soziale Dienste in Bremen als „Bakery Jatta, geboren am 06.06.1998“, ausgegeben haben. Damit wollte er laut Anklage erreichen, dass ihm wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird. Tatsächlich war der Angeschuldigte zuvor bereits unter seinen Echtpersonalien Bakary Daffeh, geboren am 06.11.1995, bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi tätig. Nach Erhalt der Duldung am 11.11.2015 soll er die Aliasdaten „Bakery Jatta“ – teilweise unter Vorlage inzwischen beschaffter Ausweisdokumente aus Gambia – auch bei anschließenden Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis benutzt haben, und zwar am 22.03.2016 beim Amt für Soziale Dienste in Bremen sowie am 12.08.2016 und 22.05.2019 beim Einwohnerzentralamt in Hamburg. Darüber hinaus soll er als „Bakery Jatta“ am 06.09.2017 einen von ihm am 30.08.2017 unterzeichneten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Landesbetrieb Verkehr in Hamburg eingereicht haben, woraufhin ihm am 02.11.2017 ein entsprechender Führerschein ausgestellt und ausgehändigt wurde Die Anklage vor dem Jugendrichter beruht darauf, dass der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war, und die Staatsanwaltschaft das Schwergewicht bei den Vorwürfen sieht, die nach Jugendrecht zu beurteilen wären (§ 32 Jugendgerichtsgesetz). Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

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