Zwei Innenverteidiger scheinen im Netz zu hängen...Foto: sr
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Lübeck – Eine Ersatzverkündung des Landes Schleswig-Holstein macht es möglich: Fußballtraining ist seit Montag wieder erlaubt, wenn auch unter Auflagen. Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) informierte seine Vereine über die Einigung mit dem Landessportverband (LSV).

Öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten können unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  • der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  • insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  • weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

1,5 Meter Abstand muss eingehalten werden

Die Landesregierung erklärt darüber hinaus: Eine Differenzierung nach Sportarten erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft nicht unterschritten wird.

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Da in der Ersatzverkündung der Landesverordnung von der „Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten“ die Rede ist, hat der SHFV am heutigen Montag bei den zuständigen Stellenexplizit erkundigt, ob ein Fußball-Trainingsbetrieb unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands und der weiteren Bedingungen möglich ist. Dies wurde bestätigt.

„Wir freuen uns, dass unseren Vereinen somit die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Sportlerinnen und Sportlern einen Trainingsbetrieb anbieten zu können, bitten Sie aber nachdrücklich, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Konzept für die Vereine

Die Sportliche Leitung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands hat ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen erarbeitet. Sobald dieses Konzept freigegeben wird, wird der Verband es den Vereinen umgehend zukommen lassen, um damit bei einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs behilflich zu sein.

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